Im EU-Gentechnikrecht bleibt vorerst alles beim Alten: Zulassungen für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen sind weiter unmittelbar EU-weit gültig, Mitgliedstaaten können keine Ausnahmen aus politischen Gründen erwirken. Stattdessen müssen sie wie bisher die Sicherheit eines gentechnisch veränderten Organismus (GVO) in Zweifel ziehen, wie dies im Falle von MON810 auch die Bundesregierung tut.
Die dänische EU-Ratspräsidentschaft stellt das Thema beim Umweltrat an diesem Montag nicht mehr zur Abstimmung, sondern legt lediglich einen unverbindlichen Sachstandsbericht vor. Damit räumen die Dänen ein, dass sie es nicht geschafft haben, die Sperrminorität von Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Belgien zu durchbrechen. Diese vier Mitgliedstaaten lehnen den dänischen Kompromissvorschlag vom vergangenen März entweder ganz entschieden - wie Berlin - oder zumindest in zentralen Teilen - wie London - ab.
Nach den Vorstellungen Kopenhagens soll eine Regierung einerseits rechtzeitig vor Abschluss des EU-Zulassungsprozesses mit dem antragstellenden Unternehmen ohne Begründung eine Ausnahmevereinbarung für das eigene Territorium oder Teile davon schließen können. Nach erfolgter EU-Zulassung wäre eine solche Abmachung nicht mehr möglich. Der Mitgliedstaat könnte ein regionales oder nationales Anbauverbot aber durch Anrufung bestimmter Gründe erreichen, solange dadurch der Unbedenklichkeitsbewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) nicht widersprochen wird.
Unterdessen steht die Europäische Kommission nach Informationen des Grünen-Europaabgeordneten Martin Häusling kurz davor, weitere Vorschläge zu Anbauzulassungen für insgesamt sechs GVO zu präsentieren. (AgE)