Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

topplus Kein Widerrufsrecht

Vorsicht bei Abzocke beim Eintrag in online-Datenbanken

Wer vorschnell etwas unterschreibt oder einen Haken setzt, ohne das Kleingedruckte zu lesen, kommt bei betrügerischer Absicht des "Geschäftspartners" meist nicht mehr so einfach aus dem Vertrag heraus

Lesezeit: 4 Minuten

Ein schnelles Kreuzchen und eine unbedachte Unterschrift auf einem vorgefertigten Formular können weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen, vor allem, wenn der Zweck des Formulars hauptsächlich ist, wenig nützliche Verträge abzuschließen. Es kommt immer wieder vor, dass vor allem Winzer mit entsprechenden Schreiben kontaktiert und zum Abschluss teurer Verträge überlistet werden sollen, mahnt der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV).

Die Masche sei seit vielen Jahren bekannt. Die dafür verwendeten Vordrucke würden immer professioneller aussehen und nicht selten den Anschein amtlicher Schreiben erwecken, so der BWV weiter.

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Schon häufiger gab es in den letzten Jahren Versuche, Landwirte zu Einträgen in zweifelhafte Datenbanken zu überlisten. Derzeit hat der Bauernverband wieder Hinweise, dass verstärkt für solche dubiosen Dienstleistungen geworben wird, indem Formulare versendet werden, die ergänzt und unterschrieben werden sollen.

Das dicke Ende folgt dann ein paar Tage später, wenn die Rechnung in nicht selten vierstelliger Höhe ins Haus flattert. Der wütenden Beschwerde beim Vertragspartner folgt schnell die Ernüchterung, denn im Kleingedruckten finden sich in der Regel die problematischen Formulierungen, die die Dienstleistung – etwa Einträge in Datenbanken oder Schaltung von Werbung auf unbedeutenden Seiten – und vor allem die Kostenfolge oft sehr genau beschreiben.

Juristische Möglichkeiten meist begrenzt

In der Alltagshektik kann das immer wieder mal passieren, dass eine problematische Formulierung übersehen wird, schreibt der BWV weiter. Das sollte es aber nicht, denn die juristischen Möglichkeiten, einen solch abgeschlossenen Vertrag wieder rückgängig zu machen und der Zahlungsverpflichtung zu entgehen, sind oft sehr begrenzt. Oft ist die Einschaltung eines auf diese Themenbereiche spezialisierten Rechtsanwalts notwendig, will man sich gegen die Rechnung zur Wehr setzen. Jedenfalls sollten Betroffene nicht vorschnell zahlen, sondern zuerst fachkundigen Rat einholen.

Die Geschäftsstellen des Bauernverbandes könnten als Ansprechpartner wichtige Hinweise zum sachgerechten Umgang mit den erhaltenen Rechnungen geben, heißt es. In vielen Fällen sei eine erste Einschätzung möglich, ob es Sinn macht, sich gegen das Zahlungsverlangen zur Wehr zu setzen. Denn nicht jeder Fall ist gleich und schon gar nicht juristisch eindeutig. Manchmal bleibt nichts anderes übrig, als die Forderung zähneknirschend zu akzeptieren, bei anderen kann die Zahlungsverpflichtung abgewendet werden. Manche Streitigkeiten enden mit einem Vergleich, weil die Betroffenen, sei es aus Scham, auf so eine Masche reingefallen zu sein, aus Zeitgründen oder sonstigen Beweggründen eine gerichtliche Auseinandersetzung scheuen.

So passiert das erst gar nicht

Laut dem Verband sollte jeder, der zweifelhafte Offerten erhält, diese genau prüfen und den Nutzen eines Eintrags in einer der zahllosen meist internetgestützten Datenbanken sorgfältig abwägen, bevor er mit vorschnellen und unbedachten Entscheidungen in die teure Falle tappt.

Hinweise auf mögliche unseriöse Geschäftspraktiken können sich beispielsweise schon aus den Kontaktdaten des Vertragspartners ergeben. Sind dabei nur Mailadressen angegeben, (teure) ausländische Rückrufnummern oder liegt der Firmensitz irgendwo in einem kleinen Überseeland, so ist Vorsicht geboten.

Erst recht, wenn auch Bankverbindungen aus fremden Ländern, beispielsweise aus Afrika, angegeben werden. Soviel Zeit zur Prüfung des Nutzens einer angebotenen Leistung sollte sich jeder Geschäftsmann nehmen, wenn er mit neuen Vertragspartnern in geschäftliche Beziehungen eintritt. Denn das fordert letztlich auch die Rechtsprechung von jedem Geschäftsmann - im Gegensatz zum Verbraucher: Ein sorgfältiges Durchlesen der unterschriebenen Erklärungen, rät der BWV.

Übrigens

Die weitverbreitete Auffassung, dass man ja erst mal einen Vertrag unterschreiben könne – um sich beispielsweise speziell beworbene Sonderkonditionen bei einer Antwort innerhalb von 5 Tagen zu sichern – und dann ja ein 14-tägiges Widerrufsrecht hätte, wenn das Angebot doch nicht zusagt, ist in den allermeisten Fällen falsch!, so die Rwchtsexperten des Verbandes.

Denn im Gegensatz zum Verbraucher, der häufig Widerrufsrechte, vor allem bei Geschäften im Internet, für sich in Anspruch nehmen kann, gibt es eine solche pauschale Regelung nicht für Geschäftsleute. Nur dann, wenn ein Widerrufsrecht ausdrücklich vereinbart wurde, kann sich der Vertragspartner darauf berufen.

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.