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Vorsicht vor Abzocke bei Eintragung einer Marke!

Landwirtschaftliche Direktvermarkter kennen den Wert einer eigenen Marke genau. Viele Bauern und Winzer entschließen sich daher, individuelle, leicht erkennbare und damit auch für Marketingzwecke gut verwendbare Namenszüge, Logos etc. Doch nach der offiziellen Eintragung hängen sich Betrüger mit Rechnungen dran...

Lesezeit: 2 Minuten

Landwirtschaftliche Direktvermarkter kennen den Wert einer eigenen Marke genau, auch wenn sie vielleicht nicht so bekannt ist wie markante Schriftzüge weltweit bekannter Getränkehersteller oder Fussballclubs. Viele Bauern und Winzer entschließen sich daher, individuelle, leicht erkennbare und damit auch für Marketingzwecke gut verwendbare Namenszüge, Logos etc. auch markenrechtlich schützen zu lassen.


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Dafür ist in Deutschland das „Deutsche Marken- und Patentamt“ in München zuständig. Der Schutz einer Marke ist mit relativ wenig Aufwand verbunden. Rund 300 Euro werden für einen Zeitraum von 10 Jahren fällig. Dafür erhält der Verwender jedoch einen weitreichenden Schutz, der die Verwendung seines individuellen Kennzeichens durch Dritte und damit die Schmälerung seiner eigenen geistigen Leistung sicherstellt. Denn nichts ist ärgerlicher und auch wirtschaftlich nachteiliger, als die Nutzung der eigenen Idee durch Dritte, die dann davon profitieren, was sich ein cleverer Bauer oder Winzer ausgedacht hat.


Wer seine Marke beim „Deutschen Marken- und Patentamt“ in München schützen lässt, erhält neben einer Kostenrechnung der deutschen Behörde jedoch möglicherweise Post von windigen Institutionen, die dem betroffenen Anmelder vorgaukeln, er müsse weit höhere Gebühren für weitere höchst fragliche Dienstleistungen bezahlen. Hintergrund ist offensichtlich die systematische Durchforstung entsprechender Datenbanken in denen neue Marken, ähnlich wie neue Eintragungen von Gesellschaften etc. im Handelsregister, veröffentlicht werden, berichtet der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau.


Wer Rechnungen und Geschäftsangebote für die angebliche Registrierung und Veröffentlichung der angemeldeten Marken auf nicht bekannten und vor allem internetgestützten Verzeichnissen erhält, sollte diese genau im Hinblick auf deren Rechtfertigung und deren Nutzen prüfen. Nicht selten wird sich dabei herausstellen, dass eine Zahlungsverpflichtung für die geltend gemachten Beträge nicht besteht und daher keine voreiligen Überweisungen und Unterschriften geleistet werden sollten.


Auch wenn die Formulare einen sehr offiziellen Charakter haben, ist Vorsicht angesagt, um unliebsame finanzielle Überraschungen zu vermeiden. Dies gilt erst recht, wenn als Bankverbindung keine deutsche, sondern eine ausländische angegeben ist.


Wer sich für den Schutz und die Anmeldung von Marken interessiert, kann sich bei einem speziell dafür vorgesehenen Seminar am 09. November 2017 beim Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau kundig machen. Informationen darüber erhalten Sie über die Homepage des BWV Rheinland-Nassau www.bwv-net.de oder unter der Telefonnummer 0261/9885-1112 (Frau Wendling).

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