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Dünge-Verordnung/EU-Nitratrichtlinie

Was bleibt nach dem Besuch in Brüssel noch zu tun?

Das Maßnahmenpaket zur Nachbesserung der Dünge-Verordnung wird in Brüssel noch nicht als zielführend angesehen. Die Mission Klöckner-Schulze erbrachte keinen greifbaren Erfolg

Lesezeit: 2 Minuten

Von Entwarnung kann nach dem Besuch der Bundesminister für Landwirtschaft und Umwelt in Brüssel in dieser Woche bei EU-Umweltkommissar Karmenu Vella in Sachen Düngeverordnung keine Rede sein.

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Die Uhr tickt weiter. Denn die bisher von Julia Klöckner und Svenja Schulze vorgetragenen Maßnahmen zur Überarbeitung der deutschen Düngeverordnung werden auch zwei Tage nach dem Meinungsaustausch in Brüssel als noch nicht im Einklang mit der EU-Nitratrichtlinie gewertet. Dies erfuhr top agrar am Freitag aus befassten Kreisen innerhalb der EU-Kommission.

Am Mittwoch 25. September wird die EU-Kommission im Gesamtkollegium entscheiden, ob die Umsetzung in nationales Recht in Deutschland dem EU-Recht entspricht oder nicht. Reichen die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Verbesserungsmaßnahmen nicht aus, drohen Strafzahlungen in eine Höhe von täglich 850.000 Euro.

Am 25. September schlägt die Stunde der Wahrheit

Das Problem in Deutschland: fast ein Drittel der Nitrat-Messstellen sind im roten Bereich und nicht mit EU-Wasserrahmenrichtlinie und Gesundheitsschutz der Bevölkerung vereinbar. Als Hauptverursacher sieht Brüssel die intensive Landwirtschaft.

Die EU-Kommission hatte in einem Mahnschreiben am 27. Juli das zuständige Bundesumweltministerium (BMU) aufgefordert, innerhalb zwei Monaten geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Nitratbelastung im Grundwasser in einem überschaubarem Zeitraum zu reduzieren. Nur so könne das bereits vor einem Jahr gefällte Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erfüllt werden.

Die Bundesregierung ist aufgefordert bis zum 25. September - acht Wochen nach dem Mahnschreiben - entsprechende Maßnahmen vorzuschlagen, sonst drohe die nächste Stufe des Strafverletzungsverfahrens vor den obersten Europäischen Richtern. Im Falle einer erneuten Verurteilung durch den EuGH drohen Deutschland Strafzahlungen von 850.000 Euro pro Tag.

Das Brüsseler Treffen am Mittwoch wurde von allen Seiten als „konstruktiv“ bezeichnet. Übersetzt aus der Diplomatensprache bedeutet dies, dass die Probleme zwar erkannt sind, eine Lösung aber noch aussteht.

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