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topplus Nur noch "geschützt"

EU senkt Schutzstatus Wolf: Was das für Weidetierhalter bedeutet

In der EU gilt der Wolf fortan nicht mehr als „streng geschützte“ Wildart. Das ist ein Erfolg für Weidetierhalter in ganz Europa. Wir erklären, wie es für Landwirte und den Wolf weitergeht.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Schutzstatus des Wolfes wird in der Europäischen Union von „streng geschützt“ auf „geschützt „abgesenkt. Dafür stimmte am Donnerstagmittag eine Mehrheit von 371 Abgeordneten des Europaparlaments.

EU-Institutionen geben grünes Licht

Die EU-Kommission hatte den Schritt vorgeschlagen und die Mitgliedstaaten hatten signalisiert, dass sie den Schritt ohne Änderungsvorschläge mittragen. Das tut nun auch das Europaparlament.

Die EU-Länder müssen jetzt formal zustimmen. Das gilt angesichts der vorherigen Abstimmungen jedoch als Formalie.

Was heißt die EU-Entscheidung zum Wolf für Weidetierhalter?

Weidetierhalter sind einem aktiveren Wolfsmanagement durch die Brüsseler Entscheidung einen Schritt näher. Allerdings gibt die EU ihren Mitgliedstaaten lediglich mehr Flexibilität im Umgang mit den Beutegreifern. Ob die EU-Länder diese auch nutzen, liegt bei Ihnen.

Wie geht es beim Wolf weiter?

Den Umgang mit geschützten Arten regelt die EU in der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Die muss jeder EU-Mitgliedstaat separat umsetzen. Das heißt, dass auch die Mitgliedstaaten den Schutzstatus des Wolfes in ihrer nationalen Gesetzgebung anpassen müssen.

Rainer: "Werden für klare Regeln sorgen"

"Wir werden nun national für klare und praktikable Regeln sorgen, die den Herdenschutz voranbringen und den Bundesländern rechtssichere Entnahmen ermöglichen", sagte der neue Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer am Donnerstag.

Welche Pläne haben Union und SPD?

Die deutsche Bundesregierung müsste dazu das Bundesnaturschutzgesetz ändern. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD will genau das tun. Im Koalitionsvertrag von Schwarz-Rot heißt es:

„Mit den notwendigen Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes sorgen wir für eine rechtssichere Entnahme von Wölfen. Wir nehmen den Wolf umgehend ins Jagdrecht auf und erneuern dabei das Bundesjagdgesetz punktuell.“

Was gilt aktuell in Deutschland?

Aktuell gilt der Wolf nach Bundesnaturschutzgesetz noch als eine streng geschützte Art. Es ist verboten, Wölfe zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Fortpflanzungsstätten zu zerstören. Auf Grundlage der EU-Entscheidung vom Donnerstag könnte die Bundesregierung den Schutzstatus des Wolfes auch in Deutschland herabsetzen.

Welche Rolle spielen die Bundesländer beim Wolf?

Herdenschutz und Umsetzung der artenschutzrechtlichen Regelungen sind grundsätzlich Ländersache. Die Bundesländer sind es auch, die den Wolf ins Jagdrecht überführen könnten.

Einige Bundesländern (z.B. Sachsen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein) haben den Wolf bereits ins Jagdrecht aufgenommen. Dort bleibt er aber noch ganzjährig geschützt.

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