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Was macht Özdemir jetzt aus der GAP Agrarreform?

Kaum ist der deutsche Strategieplan zur GAP von der EU-Kommission genehmigt, erstarken die Stimmen, die eine Überarbeitung fordern. Sie kommen aus allen Spektren der Landwirtschaft.

Lesezeit: 5 Minuten

Mit dieser Woche haben die landwirtschaftlichen Betriebe Planungssicherheit über die Agrarförderung für die Zeit von 2023 bis 2027. Denn erst jetzt hat die EU-Kommission den deutschen Strategieplan zur Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP), der die vielen EU-Vorgaben umsetzt, genehmigt. Sie gelten für den Agrarantrag, den die Betriebe im kommenden Mai 2023 stellen müssen, wenn sie weiter von den EU-Agrarzahlungen profitieren wollen. Am Freitag dieser Woche soll der Bundesrat über die Änderungen abstimmen, die sich aus dem von der EU-Kommission bewilligten Plan ergeben.

Neu für die Landwirtschaft ist ab 2023 die verpflichtende Konditionalität, die das bisherige Greening ersetzt. Sie umfasst alle einzuhaltenden Mindestanforderungen für den Erhalt von Direktzahlungen. Dazu gehören u.a. der Erhalt von Dauergrünland und der Schutz von Mooren, Pufferstreifen entlang von Gewässern von 3 Metern, eine Mindestbodenbedeckung im Winter, ein verpflichtender Fruchtwechsel, sowie die Verpflichtung zur Stilllegung von 4 % der Ackerfläche.

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Ausnahmen für 2023

Nur für das Antragsjahr 2023 sind allerdings der Fruchtwechsel und die Stilllegung ausgesetzt. Das bedeutet, dass für das Antragsjahr 2023 die gleiche Hauptkultur auf der jeweiligen Fläche stehen darf, wie im Vorjahr. Zudem ist zwar die verpflichtende Stilllegung für 2023 ausgesetzt. Allerdings gilt dies nicht für Artenvielfaltsflächen, die schon seit 2021 etabliert sind. Sie dürfen grundsätzlich nicht bewirtschaftet werden.

Ein neues Element der GAP sind zudem die Eco-Schemes, auch Öko-Regelungen genannt, in der ersten Säule. Diese Maßnahmen sind einjährig und freiwillig für die Landwirtinnen und Landwirte. Dazu zählen zum Beispiel das Anlegen von nichtproduktiven Blühflächen über 4% der Ackerfläche hinaus, der vielfältige Anbau von mindestens fünf Hauptfruchtarten einschließlich Leguminosen, Agroforstsysteme, extensive Dauergrünlandbewirtschaftung sowie der Verzicht auf chemisch-synthetischen Pflanzenschutz. Diese Ökoregelungen werden mit einem bestimmten Satz pro Hektar vergütet.

Eine weitere Neuerung ist die gekoppelte Einkommensstützung für Mutterkühe, Schafe und Ziegen.

Und in der zweiten Säule mit den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen müssen die Länder insgesamt 35 % der Mittel für umwelt- und klimabezogene Leistungen verwenden. Jedes Bundesland hält hier eine eigene Palette an Maßnahmen vor.

Schnelle Überarbeitung erwartet

Mit dem jetzigen Startpunkt für die neue GAP erstarken die Stimmen, die von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) eine rasche Überarbeitung fordern. Der Deutsche Bauernverband (DBV) bemängelt, dass die finanzielle Attraktivität von Umweltleistungen abnimmt und dafür die Bürokratie steigt. Als einzig positiven Aspekt stellt DBV-Präsident Joachim Rukwied heraus, dass nun die „Hängepartie“ mit der GAP beendet sei und die Betriebe zumindest Sicherheit hätten, was ab 2023 gilt.

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) hofft indes, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) schon 2023 Veränderungen an den neuen GAP-Regelungen erarbeitet. „Was es braucht, ist eine klare Aussage, dass die erste Anpassungsmöglichkeit des deutschen GAP-Strategieplanes im Jahr 2023 genutzt wird, um die bisher stark benachteiligten Grünlandbetriebe deutlich zu stärken, die Fördermittel gerechter zu verteilen und den grundlegenden Systemwechsel der GAP ab 2027 für alle landwirtschaftlichen Betriebe planungssicher einzuleiten“, sagte der AbL-Bundesvorsitzende Martin Schulz.

Auch der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) fordert von Özdemir eine schnelle Überarbeitung des deutschen Strategieplans. „Es ist absehbar, dass die nun bewilligten GAP-Pläne kaum dazu beitragen werden, die Ziele für den Schutz von Klima, Artenvielfalt und Gewässern zu erreichen“, sagte der Hubert Heigl, BÖLW-Vorstand Landwirtschaft. Ihm fehlen Maßnahmen, die eine extensive Milchviehhaltung honorieren. Zudem kritisiert er, dass Deutschland sein Öko-Landbauziel von 30 % bis 2030 nicht ausreichend in den Plan eingearbeitet habe. Im Strategieplan seien lediglich Finanzmittel für einen Flächenanteil des Ökologischen Landbaus von 12 % bis 2027 eingeplant.

BMEL bereitet Evaluierung 2024 vor

Dass die neue GAP schon bald wieder Änderungen erfährt, ist wahrscheinlich. Denn bereits im Koalitionsvertrag hatte die Ampel vergangenes Jahr angekündigt, den deutschen Strategieplan zur Umsetzung der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) „spätestens zur Mitte der Legislaturperiode“ zu überprüfen und „im Sinne der Zielerreichung“ anzupassen. Das wäre nach den ersten Erfahrungen mit dem neuen System spätestens im Jahr 2024 der Fall. Das Ziel unterstrich Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir auch diese Woche: „Durch die bereits vereinbarte, begleitende Evaluierung wollen wir aus der Umsetzung des GAP-Strategieplans lernen, um die Agrarförderung noch in dieser Förderperiode zielgenauer auf die Honorierung öffentlicher Leistungen auszurichten“, sagte er.

Für die Evaluierung hat das BMEL in den vergangenen Monaten bereits ein Auswahlverfahren für einen nationalen Begleitausschuss von Wirtschaft-, Sozial- und Umweltpartnern durchgeführt. Das Gremium ist in der Form neu. Es soll die Fortschritte bei der Umsetzung des GAP-Strategieplans und die Erreichung der Etappenziele prüfen und Verbesserungsvorschläge machen. Der Begleitausschuss soll bereits im Dezember seine Arbeit aufnehmen. Neben den ausgewählten Verbänden sind darin auch die Länder und beteiligte Bundesministerien vertreten.

Auch der Koalitionspartner SPD ist auf rasche Änderungen an dem neuen GAP-Strategieplan eingestellt. „Der Plan unterliegt ständiger Überprüfung, so dass auch ein schnelles Nachsteuern möglich ist“, sagte die SPD-Bundestagsabgeordnete Franziska Kersten am Tag nach der Genehmigung des Strategieplans. Sie richtet ihren Blick zudem bereits auf die nächste Förderperiode ab 2027. „Wir dürfen uns jetzt allerdings keinesfalls ausruhen“, sagt Kersten. Es müsse jetzt auch mit den Arbeiten an den Rahmenbedingungen für die nächste GAP-Förderperiode begonnen werden, so Kersten. Ging es nach ihr, dann könnte ab 2027 das Modell der Gemeinwohlprämie eine Chance bekommen.

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