Die Bauernmilliarde war am 11.01.2021 mit großem Interesse der Landwirte und einigen technischen Problemen gestartet. Viele Landwirte waren frustriert, weil sie nicht zum Zug kamen und die Mittel für die Maschinenförderung der ersten Vergaberunde innerhalb kürzester Zeit aufgebraucht waren. Für sie gibt es ab Anfang März die erneute Chance Anträge einzureichen. Das genaue Datum wird noch bekannt gegeben.
Das Problem mit den Lieferzeiten
Aber auch Landwirte, die ein Fördergesuch platzieren konnten, haben Sorgen. Die offizielle Lieferfrist für Maschinen ist der 31.10.2021. Diese Datum hat das BMEL festgelegt, damit sichergestellt ist, dass alle freigegebenen Mittel noch in diesem Haushaltsjahr abgerufen werden. Dabei fragen sich viele Antragsteller: Was passiert, wenn die Frist auf Grund der hohen Nachfrage und langer Lieferzeiten überschritten wird?
Im Ministerium ist man sich dieses Problems bewusst. Ein Sprecher teilte mit, dass man bemüht sei, dass eventuelle Lieferschwierigkeiten nicht zu Lasten der Landwirte gingen. Man stehe hierfür bereits seit letztem Herbst mit den Herstellern in Gesprächen. Außerdem prüfe man derzeit zusätzliche Lösungen um abgelehnte Förderungen auf Grund von langen Lieferzeiten zu verhindern.
Des Weiteren hat das Landwirtschaftsministerium zusammen mit der Rentenbank eine Sonderregel für Bereitstellungsprovisionen bei Förderdarlehen festgelegt. Die Frist für den Abruf der Mittel wurde von den sonst üblichen zwei Monaten auf zwölf Monate verlängert. Dadurch sollen Landwirten keine zusätzlichen Kosten entstehen, wenn sie ihr Förderdarlehen auf Grund langer Lieferzeiten später abrufen.
Zahl der bisherigen Antragssteller
Betroffen sind hiervon bis zu 4 175 Landwirte. Denn wie das Bundeslandwirtschaftsministerium auf Anfrage der Linksfraktion mitteilte, haben 3 654 Landwirte Anträge zur Maschinenförderung gestellt und 521 im Bereich Lagerstättenerweiterung von Wirtschaftsdüngerlagern. Wie viele davon genehmigt werden, konnte das Ministerium in der Anfrage noch nicht beziffern.