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Was wäre, wenn es Agrarprämien nur bis zur Rente gibt?

Was wäre, wenn die Direktzahlungen nur bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter gewährt würden? Das haben sich die Junglandwirte im Bund der Deutschen Landjugend (BDL) e.V. gefragt.

Lesezeit: 2 Minuten

Was wäre, wenn die Direktzahlungen nur bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter gewährt würden? Das haben sich die Junglandwirte im Bund der Deutschen Landjugend (BDL) e.V. gefragt. Ihre Antwort ist im gerade verabschiedeten Positionspapier „Forderungen für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2020“ nachzulesen: „Durch einen solchen Anstoß zum Generationswechsel ergeben sich für junge Menschen neue Chancen Betriebe zu übernehmen und die Landwirtschaft zukunftsfähig zu gestalten.“


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Es gehe nicht darum, den Konflikt zwischen Jung und Alt zu schüren, sagt die BDL-Bundesvorsitzende Nina Sehnke, sondern um die Zukunft der Landwirtschaft. „Wir wissen, die Weitergabe eines Hofes ist eine sehr persönliche und hoch emotionale Angelegenheit, die nicht leicht fällt. Doch sie darf nicht aufgeschoben werden. Der Nachwuchs muss in der Verantwortung stehen, um investieren und den Betrieb tatsächlich für die Zukunft ausrichten zu können“, stellt sie fest.


Darum fordert die größte deutsche Junglandwirteorganisation, die Direktzahlungen nach 2020 nur bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter zu gewähren. „Die GAP-Förderung muss denen zukommen, die die Zukunft der Landwirtschaft mitgestalten und vorantreiben“, so Nina Sehnke.


Zugleich will der BDL die EU-Förderung auf ausgebildete Fachkräfte der Grünen Berufe beschränken. „Eine fundierte fachliche Ausbildung in den sogenannten Grünen Berufen legt den Grundstein für eine wissensbasierte, ressourcenschonende und zukunftsfähige Landwirtschaft“, heißt es in dem druckfrischen Positionspapier. „Daher fordern wir, dass Antragsteller zukünftig eine fachliche Ausbildung vorweisen müssen. Ob es sich um eine Ausbildung, Weiterbildung oder ein Studium handelt - zum Beispiel in der Land- bzw. Tierwirtschaft, dem Weinbau oder der Forstwirtschaft - ist dabei zweitrangig“, stellt die BDL-Bundesvorsitzende fest.


„Unterstützt werden sollten vor allem die Landwirte, die zur landwirtschaftlichen Produktion beitragen. Darum schlagen wir vor, die GAP-Förderungen künftig auf Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe zu begrenzen“, ergänzt der stellv. BDL-Bundesvorsitzende Christoph Daun. Es sei wichtig, dass dabei speziell für Nebenerwerbslandwirte unkomplizierte Strukturen zum Nachweis der Qualifikation geschaffen würden. „Diese könnten beispielsweise analog zum Sachkundenachweis im Pflanzenschutz oder einer flexiblen Gesellenprüfung in Wochenendmodulen erfolgen“, so Nina Sehnke.


Aus dem gleichen Grund - nämlich der Stärkung der landwirtschaftlichen Produktion - will der größte Jugendverband im ländlichen Raum einer Umschichtung der EU-Finanzmittel aus der ersten in die zweite Säule nur zustimmen, wenn sie weiterhin der Landwirtschaft zugutekommen.

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