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WDR fragt: "Wie weit darf Tierschutz gehen?"

„Wie weit darf Tierschutz gehen“, fragte die WDR-Sendung „Tiere suchen ein Zuhause“. Immer wieder würden Tierschützer mit ihren Aktionen ins Visier der Polizei geraten. Sie begingen Hausfriedensbruch, es komme zu tätlichen Angriffen und unverhohlenen Drohungen. Juristische Konsequenzen würden sie dabei in Kauf nehmen.

Lesezeit: 4 Minuten

„Wie weit darf Tierschutz gehen“, fragte am 4. September die WDR-Sendung „Tiere suchen ein Zuhause“. Immer wieder würden Tierschützer mit ihren Aktionen ins Visier der Polizei geraten. Sie begingen Hausfriedensbruch, es komme zu tätlichen Angriffen und unverhohlenen Drohungen. Juristische Konsequenzen würden sie dabei in Kauf nehmen.

 

Der aktive Widerstand richtet sich meist gegen Mastanlagen, Jäger, Zirkusse und alle anderen, die Tieren mutmaßlich Leid zufügen, so die Autoren. Juristische Grenzüberschreitungen gehörten auch für die Tierretter dazu, die das Magazin in ihrem Bericht vorstellte, wobei sich diese klar von militanten Aktionen distanzierten. Zwar sollen destruktive Aktionen und Zerstörungen inzwischen für viele Tierrechtorganisationen der Vergangenheit angehören, unklar sei aber, wo die Grenze sei. Stalleinbrüche, Hausfriedensbruch, Diebstahl und Sachbeschädigung gehören aber offenbar immer noch zu den gängigen Methoden.

 

Laut dem WDR begründen Aktivisten dies damit, dass ihrer Meinung nach Staat und Behörden versagen. Sie sehen ihr Handeln daher als einen Akt des zivilen Ungehorsams. Und nicht selten brachten ihre zweifelhaften Aktionen tatsächlich Tierschutzverstöße ans Licht.


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Ein anonymer Aktivist erklärte in der Sendung: „Ich mache das seit fünf Jahren und wurde etwa 15 Mal angezeigt wegen Hausfriedensbruch. Die Anzeigen sind aber in den meisten Fällen fallengelassen worden. Es ist nämlich auch so, dass es vor dem Gesetz einen rechtfertigenden Notstand gibt. Wenn wir Verordnungsverstöße in den Anlagen dokumentiert haben, ist es so, dass die Verordnungsverstöße schwerwiegender sind, als der eventuelle Hausfriedensbruch, den wir begangen haben. Dann werden die Klagen auch oft wegen Geringfügigkeit eingestellt.“



Ebenfalls zulässig sind gewisse gesetzwidrige Maßnahmen, wenn ein Notstand vorherrscht, beispielsweise das Leben eines Tiers akut bedroht ist, so der WDR weiter. Doch das zu beurteilen bleibe immer eine Einzelfallentscheidung und juristische Grauzone. Wer also von einem Missstand, wie beispielsweise einer Tierquälerei, erfährt, der sollte zunächst versuchen den offiziellen Weg zu wählen, auch wenn der zeitaufwändig sein kann, lautet der Rat.


Das raten Anwälte ihren Mandanten aus der Tierrechtler-Szene


Rechtsanwalt André Wagner vom Tierschutzprojekt Tier+Recht ist auf Tierschutz spezialisiert: „Wenn man meint, dass ein Tier leidet, zum Beispiel weil es mit Fäkalien verschmutzt ist, dann hilft es, die staatlichen Einrichtungen zu konsultieren. […] Die zuständige Stelle sind die Veterinärämter. Die dortigen Veterinäre haben die Möglichkeit Kontakt [mit dem Halter] aufzunehmen. Wenn man dann als Tierschützer den Eindruck hat, die staatlichen Einrichtungen funktionieren nicht so, wie wir uns das vorstellen, dann neigt man dazu selber aktiv zu werden.“ In dem Fall empfiehlt der Jurist sogar, die Missstände umfassend über einen längeren Zeitraum zu dokumentieren, beispielsweise mit Beweisfotos und Protokollen, um dem Veterinäramt und im Falle einer Strafanzeige auch der Staatsanwaltschaft zu einer guten Ausgangsposition zu verhelfen.

 

Aber auch für diese Dokumentation gilt laut Wagner, dass man dabei von Straftaten Abstand nehmen sollte. Wer sich für eine Straftat entscheidet, trage dafür auch alleine die Verantwortung und müsse bereit sein, mit den Konsequenzen zu leben. Wichtig für viele Aktivisten sei allerdings, dass bei ihren Aktionen weder Tier noch Mensch Schaden nehmen.


RLV verweist auf psychische Folgen für die Tierhalter


Erich Gussen, Vizepräsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes, vertritt die Landwirte in NRW. Er widerspricht den Tierrechtlern und sagt, dass sehr wohl Menschen bei den Aktionen zu Schaden kommen würden. Neben dem materiellen Schaden, der den Landwirten durch den Einbruch und den Diebstahl entstehe, würde eine solche Aktion durchaus auch psychische Folgen haben: „Wenn ein Einbruch stattfindet und Sachbeschädigung, […] dann fühlt sich der Landwirt angegriffen oder als jemand, der was falsch gemacht hat. [...] Und das muss auch verarbeitet werden, das ist bei Wohnungseinbrüchen ja auch ähnlich, dass man zuerst das verarbeiten muss.“

 

Dabei sei das Anliegen der Tierschützer, nämlich Missstände aufzudecken, sehr wohl im Sinne der Landwirte. „Dass es hier und da Probleme gibt, könne man nicht verneinen, das müsse abgestellt werden, so Gussen. Aber das Problem der Tierschützer sei, dass sie das als allgemeingültig hinstellen und als wäre es überall so. Dann glaube der Verbraucher das, obwohl das gar nicht der Fall ist.

 

Weiterhin beklagten viele Landwirte laut dem WDR eine grundsätzliche Verunglimpfung, ausgelöst durch Bilder, die lediglich eine Momentaufnahme darstellen, aber nicht die reale Situation des Betriebes.



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