In Baden-Württemberg wird es auch in den kommenden fünf Jahren ein eigenständiges Landwirtschaftsministerium geben. Darauf haben sich Grüne und CDU in ihrem Koalitionsvertrag geeinigt, der in Stuttgart vorgestellt wurde. Das Ressort bleibt bei der CDU. Minister bleibt aller Voraussicht nach der bisherige Amtsinhaber Peter Hauk. Das Umweltressort wird künftig von Thekla Walker von den Grünen geführt. Sie war bisher Fraktionsvizevorsitzende ihrer Partei und von 2011 bis 2016 Landesvorsitzende.
Was im Koalititonsvertrag steht
In ihrem Koalitionsvertrag kündigen Grüne und CDU an, das in der vergangenen Legislaturperiode beschlossene Biodiversitätsstärkungsgesetz konsequent umzusetzen. Bekräftigt wird das Ziel, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bis 2030 um 40 % bis 50 % zu reduzieren. Die Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes sollen zu einem „Integrierten Pflanzenschutz plus“ weiterentwickelt und im Rahmen der Öko-Regelungen gefördert werden.
Den Anteil des Ökolandbaus will Grün-Schwarz bis 2030 auf 30 % bis 40 % ausweiten. Die notwendigen Fördermittel dazu sollen im Landeshaushalt bereitgestellt werden. Um eine flächendeckende Landwirtschaft zu erhalten und zu stärken, will die Koalition insbesondere die Versiegelung landwirtschaftlicher Flächen vermindern. Produktionsintegrierte Kompensationen sollen im Rahmen des naturschutzrechtlichen Ausgleichs verstärkt genutzt und der forstrechtliche Realausgleich flexibilisiert werden.
Genehmigung tiergerechter Ställe vereinfachen
Fortgeführt werden soll die Weiterentwicklung der Tierhaltung zu gesellschaftlich akzeptierten tiergerechten Haltungsformen. Ausdrücklich bekennen sich Grüne und CDU zu einer zügigen Umsetzung der Maßnahmen aus dem Borchert-Konzept, „einschließlich der dort vorgeschlagenen Finanzierungsmöglichkeiten“. Einsetzen will sich die Koalition dafür, die immissionsschutzrechtlichen Regelungen für Außenklimaställe so anzupassen, dass solche tiergerechten Stallungen künftig einfacher genehmigt werden können.
Bekräftigt wird die Ablehnung der „Agro-Gentechnik“. Neue gentechnische Verfahren müssten mit Blick auf ihre „Chancen, Risiken und ökologischen sowie sozioökonomische Folgen“ umfassend auf wissenschaftlicher Grundlage bewertet werden. Bei neuen gentechnischen Verfahren müsse am strengen Zulassungsverfahren und am europäisch verankerten Vorsorgeprinzip festgehalten werden. Hervorgehoben wird im Koalitionsvertrag die wichtige Rolle des Waldes. Die anstehenden Klimaveränderungen würden nur vielfältige und naturnahe, klimaresiliente Waldökosysteme überstehen. Eine Vorbildfunktion komme dem Staatswald zu. Dort sollen 10 % für Prozessschutzflächen zur Verfügung gestellt werden. Forciert werden soll die Umsetzung des Vertragsnaturschutzes im Kommunal- und Privatwald. AgE