Die Europäische Kommission fordert im Rahmen ihres Rechnungsabschlussverfahrens erneut Agrarbeihilfenzurück, diesmal in der Höhe von 230 Mio. Euro. Wie aus einer entsprechenden Mitteilung hervorgeht, muss die Hälfte der EU-Mitgliedstaaten Geld zurückzahlen, das nach Meinung der Brüsseler Behörde nicht den EU-Vorschriften entsprechend verwendet worden ist.
Neben Deutschland sind Großbritannien, Irland, Spanien, Portugal, Belgien, Polen, Ungarn, die Tschechische Republik, die Slowakei, Griechenland, Litauen, Malta und Slowenien betroffen. Deutschland muss knapp 1,28 Mio Euro zurückerstatten. Zum einen wurden der Kommission zufolge Parzellen im Rahmen einer Agrarumweltmaßnahme nicht vollständig geprüft, zum anderen gab es Unstimmigkeiten, die beim Rechnungsschluss 2009 festgestellt wurden.
Athen begleicht das Meiste
Die größte Forderung richtet sich an Griechenland. Athen soll 124 Mio. Euro zurückzahlen, davon allein 83,6 Mio. Euro wegen „vorschriftswidriger Verringerung des Mindestertrags an getrockneten Weintrauben“ sowie 24 Mio. Euro wegen mangelhafter Bestandesregister bei den Vor-Ort-Kontrollen von Schafen.
Von Polen verlangt die EU-Kommission 82,5 Mio. Euro zurück, davon allein 79,9 Mio. Euro weil Geschäftspläne bei Semisubsistenz-Betrieben unzureichend geprüft wurden. Großbritannien soll 12,6 Mio. Euro an Brüssel zurücküberweisen; mehr als 10 Mio. Euro werden dabei wegen Mängeln bei der Tierkennzeichnung und Vor-Ort-Kontrollen im Rahmen der Tierprämien angemahnt.
Spanien wird vor allem für seine Kontrollen von Tierbeständen sowie seinem Sanktionssystem bei Cross-Compliance-Maßnahmen kritisiert. Wegen der Überschreitung der finanziellen Obergrenzen werden Belgien, Ungarn, die Tschechische Republik sowie Großbritannien belangt. Die Gelder fließen wieder in den EU-Haushalt. (AgE)