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Weitere GVO-Raps- und Maissorten als unbedenklich eingestuft

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat weiteren gentechnisch veränderten Organismen (GVO) die Unbedenklichkeit zur Einfuhr als Futter- und Lebensmittel bescheinigt. Es handelt sich um die Rapslinien Ms8, Rf3 und Ms8 x Rf3, für die von Bayer CropScience die Neuzulassung beantragt wurde, sowie um den Syngenta-Mais Bt11 x GA21.

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Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat weiteren gentechnisch veränderten Organismen (GVO) die Unbedenklichkeit zur Einfuhr als Futter- und Lebensmittel bescheinigt. Es handelt sich um die Rapslinien Ms8, Rf3 und Ms8 x Rf3, für die von Bayer CropScience die Neuzulassung beantragt wurde, sowie um den Syngenta-Mais Bt11 x GA21. Die genannten Rapslinien haben nach Einschätzung von EFSA keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder die Umwelt.


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Wie aus dem vergangene Woche veröffentlichten Gutachten weiter hervorgeht, wurden die Futter- und Lebensmittel, die aus dem Raps hergestellt und bereits in der Vergangenheit zugelassen waren, ohne Anzeichen von nachteiligen Effekten verzehrt. Eine über 42 Tage hinweg durchgeführte Fütterungsstudie an Masthähnchen hat laut EFSA ferner keine Nährwertunterschiede zwischen Ms8 x Rf3 und konventionellem Raps zutage gefördert. Da Bayer CropScience keine Zulassung für den Anbau erwirken will, musste die Behörde keine Risikobewertung einer zufälligen Ausbringung in die Umwelt bzw. einer bewussten Kultivierung vornehmen. Den insektenresistenten, herbizidtoleranten Mais Bt11 x GA21 bewertet EFSA folgendermaßen: Das Syngentaprodukt sei im Hinblick auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie Umweltaspekte genauso sicher wie sein konventionelles Gegenstück. Im Kontext der beabsichtigten Nutzung - nämlich zum Import als Futter- und Lebensmittel - seien unerwünschte Nebeneffekte nicht wahrscheinlich.

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