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Weitere Kritik an Straffreiheit für Stalleindringlinge

Die vom Oberlandesgericht Naumburg verfügte Straffreiheit für Tierrechtler nach dem Eindringen in Stallungen stößt weiter auf Kritik. Das Oberlandesgericht hatte die Aktivisten des Vereins Animal Rights Watch (ARIWA) am 22. Februar wegen Notstand vom Vorwurf des gemeinschaftlichen Hausfriedensbruches freigesprochen.

Lesezeit: 3 Minuten

Die vom Oberlandesgericht Naumburg verfügte Straffreiheit für Tierrechtler nach dem Eindringen in Stallungen stößt weiter auf Kritik. Das Oberlandesgericht hatte die Aktivisten des Vereins Animal Rights Watch (ARIWA) am 22. Februar wegen Notstand vom Vorwurf des gemeinschaftlichen Hausfriedensbruches freigesprochen.


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Dies kritisierte die agrarpolitische Sprecherin der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Marlene Mortler, vergangene Woche scharf und wies darauf hin, dass im Koalitionsvertrag vereinbart worden sei, dass Einbrüche in Tierställe als Straftatbestand effektiver zu ahnden seien. Das aktuelle Urteil des Naumburger Oberlandesgerichts sei dagegen als Freibrief für die sogenannten Tierschützer zu verstehen, um in Ställe einzudringen.


„Hausfriedensbruch ist und bleibt für mich eine Straftat und kein Kavaliersdelikt und muss daher auch mit den entsprechenden Mitteln sanktioniert werden“, betonte Mortler. Wenn es schwarze Schafe in der Landwirtschaft gebe, so sei es in einem Rechtsstaat wie Deutschland die Aufgabe der Ämter und Behörden aufzuklären und dafür zu sorgen, dass Missstände abgestellt würden. Für die betroffenen Familien sei ein Stalleinbruch oft ein traumatisches Ereignis. Davor müsse der Staat die Bürgerinnen und Bürger schützen. „Was für Wohnungseinbrüche gilt und richtig ist, kann für Stalleinbrüche nicht falsch sein“, stellte die CSU-Politikerin klar.


Der Präsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV), Bernhard Conzen, erklärte, „wir stellen uns eindeutig gegen das vergangene Woche gefällte Urteil.“ Niemand wolle Missstände vertuschen, doch müssten diese mit den Mitteln des Rechtsstaates verfolgt werden. Das liege jedoch in der Verantwortung der zuständigen Behörden und nicht in der von selbsternannten Tierschützern. Die rheinischen Landwirte hätten Sorge, so der RLV-Präsident, dass solch ein Urteil zu einem Freibrief mutiere, der aggressiv vorgehende Gruppierungen erst recht zu illegalem Vorgehen ermutige.


Conzen gab zu bedenken, dass dies im Prinzip bedeuten würde, jeder könne einfach überall hineinspazieren, wenn er das Gefühl habe, es stimme etwas nicht - und dies ganz unabhängig von der vorhandenen Fachkompetenz.


Der Vorsitzende der Kreisbauernschaft Geldern, Wilhelm Hellmanns, selbst Schweinehalter, stellte die Frage, in wie viele Ställe eingebrochen werde, in denen alles in Ordnung sei? Zudem sei an den Stress zu denken, dem die Tiere bei einem solchen Eindringen in den Stall ausgesetzt seien. Hellmanns betonte, er und seine Berufskollegen seien 365 Tage im Jahr für die Tiere da und verschlössen sich nicht gegen amtliche Überprüfung ihrer Bestände. „Doch dieses Urteil empfinden wir als Schlag ins Gesicht“, so der Schweinehalter.

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