Am Freitag (7. März 2025) ist eine Änderung der Berner Artenschutzkonvention in Kraft getreten. Seitdem gilt der Wolf nicht mehr als „streng geschützt“ sondern lediglich als „geschützt“. Laut der EU-Kommission ist das die Voraussetzung, um den Schutzstatus des Wolfes auch auf EU-Ebene herabzusetzen.
Votum von Ende Dezember
Bereits Ende Dezember kündigte die Kommission eine Gesetzesänderung an. Ohne eine Änderung der FFH-Richtlinie bliebe der angepasste Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention für Landwirte und Weidetierhalter folgenlos.
FFH-Richtlinie muss ebenfalls geändert werden
Nur durch eine Änderung der FFH-Richtlinie würde es den 27 EU-Mitgliedstaaten erlauben, die Wolfsbestände aktive zu managen und z.B. Abschüsse einfacher freizugeben.
Die Berner Konvention
Die Berner Konvention stellt den Wolf seit 1979 unter strengen Schutz. Der strenge Schutzstatus des Wolfes in der EU und ihren Mitgliedstaaten beruht auf der Berner Konvention. Die Europäische Union setzt sie mit der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) in EU-Recht um. In der FFH-Richtlinie ist der Schutzstatus von Pflanzen und Tieren in der EU festgelegt.
Die Konvention über die Bewahrung von Europas Tierwelt und natürlicher Habitate, die Berner Konvention, wird von 50 Unterzeichnerstaaten getragen und vom Europarat in Straßburg verwaltet. Zu den Unterzeichnern gehören neben den 27 EU-Mitgliedstaaten auch die Türkei, die Schweiz sowie 4 afrikanische Staaten.
Reaktionen aus Österreich
Langer-Weninger: "Der Wolf ist in Europa keine gefährdete Art"
Oberösterreichs Agrar- und Jagd-Landesrätin Michaela Langer-Weninger begrüßt die neue Rechtslage „als ein klares Signal, dass Oberösterreich mit seiner vorausschauenden Politik den richtigen Weg eingeschlagen hat.“ Langer-Weninger betont: „Mit dem Inkrafttreten der geänderten Berner Konvention wird nun endlich auch auf internationaler Ebene, die neue Realität anerkannt: Der Wolf ist in Europa keine gefährdet Art. Mit über 20.000 Wölfen und einer jährlichen Reproduktionsrate von 30 % ist der günstige Erhaltungszustand erreicht.“
Entnahme nur unter definierten Bedingungen möglich
Auch wenn der Schutzstatus des Wolfs herabgestuft wird, bleibt er eine geschützte Art. Das bedeutet: Eine Entnahme ist nur unter klar definierten Bedingungen möglich. Dazu haben die Bundesländer eigene Entnahmeverordnungen ausgearbeitet. Bereits im Jänner 2022 trat in Kärnten die erste Wolfsverordnung in Kraft, nach der die Vergrämung und Entnahme von Problemwölfen möglich wurde. Im Jahr 2024 wurde davon 9mal Gebrauch gemacht und sog. Risiko- bzw. Problemwölfe entnommen.
Nebeneinander von Großraubtieren und Menschen funktioniert nicht
Probleme durch Großraubtiere sind im ländlichen Raum in den letzten Jahren immer häufiger aufgetreten. Primär betroffen ist die Landwirtschaft, aber auch Jagd und Freizeitgesellschaft waren mit den Auswirkungen konfrontiert. „Nach vielen polarisierenden Diskussionen und jahrelanger Bewusstseinsbildung ist letztendlich auch den Entscheidungsträgern klargeworden, dass ein Nebeneinander von sich uneingeschränkt vermehrenden Großraubtieren mit Mensch und Landwirtschaft in der Realität nicht funktioniert.", so LK Tirol-Präsident Josef Hechenberger.
Ganzjährige Bejagbarkeit gefordert
Die Wolfspopulation in Oberösterreich steigt weiter an. Seit 2020 haben sich die Wolfssichtungen vervierfacht, insbesondere in den Rudelgebieten. Dies zeigt, dass Monitoring und gezieltes Management von großer Bedeutung sind. „Aktuell arbeitet das OÖ Agrarressort an einem systematischen Rudel-Monitoring, um datenbasiert den günstigen Erhaltungszustand des Wolfes in Oberösterreich nachzuweisen. Ziel ist eine faktenbasierte Grundlage für ein nachhaltiges Wolfsmanagement zu schaffen“, so Langer-Weninger. LK-Präsident Hechenberger fordert unterdessen ein europaweit geregeltes Wolfsmanagement mit ganzjähriger Bejagbarkeit.