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Westfleisch will Rechtsform ändern

Die Westfleisch-Führung beabsichtigt auf der Generalversammlung am 11. Juni, das Unternehmen in die Rechtsform einer europäischen Genossenschaft „Societas Cooperativa Europea (SCE) umzuwandeln. Dies ist das Gegenstück auf europäischer Ebene zu den national eingetragenen Genossenschaften (eG).

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Die Westfleisch-Führung beabsichtigt auf der Generalversammlung am 11. Juni, das Unternehmen in die Rechtsform einer europäischen Genossenschaft „Societas Cooperativa Europea (SCE) umzuwandeln. Dies ist das Gegenstück auf europäischer Ebene zu den national eingetragenen Genossenschaften (eG) in den einzelnen Mitgliedsländern.

 

Carsten Schruck, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Westfleisch in Münster begründet diesen Schritt gegenüber dem Wochenblatt Westfalen-Lippe mit dem leichteren Handel innerhalb der EU. „Wir wollen mit diesem Schritt der zunehmenden Internationalisierung sichtbar und breiter Rechnung tragen, eine internationalere Unternehmenskultur entwickeln und uns im außerdeutschen Handel noch professioneller aufstellen“, so Schruck.

 

Als weitere Kernmotive nannte er die Steigerung der Attraktivität des Unternehmens Westfleisch für mögliche ausländische Mitglieder und eine breitere Öffnung für europäische und internationale Finanzierungsmöglichkeiten. Nicht zuletzt verlange die Zusammenarbeit mit europäischen Handelspartnern zunehmend auch eine internationale Identität.

 

Schruck versichert aber, dass Westfleisch ein Unternehmen der Bauern bleibt. „Durch die geplante Umwandlung in die SCE werden die bisherigen Mehrheitsrechte zur Kontrolle und Aufsicht des Unternehmens gefestigt und gesichert. Niemand muss irgendetwas fürchten. Die Mitgliederrechte bleiben unverändert, was im Übrigen der genossenschaftliche Prüfungsverband im Interesse aller Mitglieder auch noch einmal dokumentieren wird.“

 

Den europäischen Regularien sei lediglich eine Stückelung der Geschäftsanteile im Verhältnis von voraussichtlich 1 : 5 geschuldet, um die Einstiegshürde für neue Mitglieder niedriger zu legen als derzeit. Wer heute einen Geschäftsanteil hält, hat demnächst bei gleichem Guthaben fünf Anteile. Am Stimm- und Gewinnbezugsrecht der Mitglieder ändert sich dadurch nichts. Eine „Überfremdung“ sei demnach de facto ausgeschlossen. „Wie bisher auch soll das Stimmrecht vor allem unseren durch Kooperationsverträge verbundenen Primärgenossenschaften vorbehalten bleiben. Es gilt weiterhin der Grundsatz ein Mitglied – eine Stimme“, erklärt Schruck.

 

Im Einzelfall – und dies sei allerdings neu – wolle sich Westfleisch aber sogenannten „investierenden Mitgliedern“ öffnen. Deren Aufnahme bedarf aber in jedem Einzelfall der Zustimmung des mehrheitlich durch Landwirte oder Viehverwertungsgenossenschaften besetzten Aufsichtsrats.

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