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Widerspruch gegen Prämienbescheid einlegen!

Ob die Erhöhungen der Modulation rechtens waren, hat der Europäische Gerichtshof immer noch nicht entschieden. Verneint das Gericht die Rechtmäßigkeit, würden Betriebe mit mehr als 5000 € Betriebsprämie profitieren, wenn sie wie z.T. bereits im vergangenen Jahr den Prämienbescheid offen halten.

Lesezeit: 1 Minuten

Ob die Erhöhungen der Modulation rechtens waren, hat der Europäische Gerichtshof immer noch nicht entschieden. Verneint das Gericht die Rechtmäßigkeit, würden Betriebe mit mehr als 5.000 € Betriebsprämie profitieren, wenn sie wie z.T.  bereits  im vergangenen Jahr den Prämienbescheid offen halten.


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Dazu reicht in fast allen Bundesländern ein schriftlicher Widerspruch innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Prämienbescheides. In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen müssen die Landwirte dagegen beim Verwaltungsgericht klagen. Unterstützung zu Widerspruch und Klage gibt es bei den Bauernverbänden vor Ort. (gh)

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