Ob die Erhöhungen der Modulation rechtens waren, hat der Europäische Gerichtshof immer noch nicht entschieden. Verneint das Gericht die Rechtmäßigkeit, würden Betriebe mit mehr als 5.000 € Betriebsprämie profitieren, wenn sie wie z.T. bereits im vergangenen Jahr den Prämienbescheid offen halten.
Dazu reicht in fast allen Bundesländern ein schriftlicher Widerspruch innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Prämienbescheides. In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen müssen die Landwirte dagegen beim Verwaltungsgericht klagen. Unterstützung zu Widerspruch und Klage gibt es bei den Bauernverbänden vor Ort. (gh)