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Widersprüche bei EU-Taxonomie: Wann ist eine Investition nachhaltig?

Die EU hat festgelegt, welche Investitionen künftig nachhaltig sind und zur Energiewende beitragen. Der DRV hat aber Punkte gefunden, wo die Agrarbranche und Handelskette vor Widersprüche stößt.

Lesezeit: 3 Minuten

Mit der Taxonomie für nachhaltige Aktivitäten der EU legt die EU-Kommission fest, wann Investitionen als nachhaltig gelten können. Damit hat die Taxonomie eine zentrale Bedeutung für die Energiewende und die Umsetzung des Europäischen Green Deals.

Bedenken dazu meldet der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) an. So müsse bei der Ausgestaltung der Taxonomie-Verordnung für die Land- und Agrarwirtschaft unbedingt die gesamte Wertschöpfungskette berücksichtigt werden, mahnt Franz-Josef Holzenkamp. Seiner Meinung nach müsse auch definiert werden, welche Kriterien für einen nachhaltigen Handel mit Agrarprodukten gelten. Schließlich sei eine ökonomisch nachhaltige Entwicklung für die landwirtschaftlichen Betriebe ohne einen leistungsstarken Handel nicht möglich.

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Mit Sorge sieht Holzenkamp, dass die rechtlichen Grundlagen zur Beantwortung der Frage, ob eine Investition nachhaltig ist, Lücken und Widersprüche enthalten. Während die Errichtung von Solaranlagen als nachhaltig bewertet wird, ist der Handel mit Solarmodulen sowie mit Strom aus erneuerbaren Energien noch nicht im Kriterienkatalog aufgenommen. „Wir haben in dieser Woche die EU-Kommission und die Bundesregierung aufgefordert, solche Lücken schnellstmöglich zu schließen“, sagt Holzenkamp. Der DRV-Präsident plädiert für eine stetige Überprüfung der Nachhaltigkeitskriterien. „In einem dynamischen und innovativen Wirtschaftsraum wie der EU ist dies zwingend erforderlich.“

Darüber hinaus warnt Holzenkamp vor einer überbordenden Bürokratie: „Der Aufwand für die Beantragung und Bearbeitung eines Kredits muss sich für Unternehmen und Banken in Grenzen halten. Der Zugang zu Krediten darf nicht durch zu hohe bürokratische Hürden erschwert werden. Dies wäre angesichts des Transformationsprozesses in der Landwirtschaft kontraproduktiv und würde insbesondere kleinere Betriebe belasten.“

Baugewerbe wünscht sich Ausnahmen für kleine Unternehmen

Von einem neuen "Bürokratiemonster" warnt der Zentralverband Deutsches Baugewerbe. Er sieht seine kleinen und mittleren Betriebe in Gefahr.

"Bisher konnten wir erreichen, dass kleine und mittelgroße Unternehmen von neuen umfangreichen Nachhaltigkeitsberichterstattungen freigestellt bleiben. Allerdings dringt aus mehreren Fraktionen nun die Forderung nach einer signifikanten Ausweitung des Anwendungsbereichs der CSRD auch für kleinere Betriebe unter 250 Mitarbeiter. Eine noch niedrigere Schwelle (50 Mitarbeiter) soll für alle Unternehmen in sog. Hochrisikosektoren gelten. In diesem Zusammenhang werden u.a. der Bau- und Gebäudereinigungssektor genannt", mahnt Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa.

Die vorgeschlagenen neuen Offenlegungspflichten für kleine und mittlere Unternehmen sind seiner Meinung nach nicht verhältnismäßig - vor allem vor dem Hintergrund bereits jetzt sehr hoher bürokratischer Anforderungen.

"Falls die Finanzwirtschaft ebenfalls als Hochrisikosektor eingestuft würde, was wir befürchten, und künftig auch Sparkassen und Volksbanken für ihre eigene Nachhaltigkeitsberichterstattung Informationen von ihren Kunden abfragen müssten, dann wäre zusätzlich auch noch eine erhebliche Verstärkung der indirekten Effekte auf die Finanzierung unserer Betriebe zu befürchten," fügte Pakleppa zur Erläuterung an. Er fordert, Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigte auch weiterhin von der Nachhaltigkeitsberichterstattung auszunehmen.

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