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Fleischwirtschaft

Widerstand gegen Werkvertragsverbot für Schlachthöfe

Am Montag will Bundesarbeitsminister Heil strengere Regeln für die Beschäftigung in der Fleischindustrie vorstellen. Die Geflügelwirtschaft meldet dagegen bereits Widerstand an.

Lesezeit: 2 Minuten

Wegen der Häufung von Corona-Ausbrüchen in Schlachtbetrieben will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Montag Vorschläge ins Corona-Kabinett der Bundesregierung einbringen, um das Arbeitsschutzgesetz zu ändern. „Hier müssen wir aufräumen. Denn wir riskieren durch das Verhalten einiger schwarzer Schafe eine zweite große Infektionswelle“, sagte Heil am Freitag dem "Spiegel". Dem Bericht zufolge geht es Heil vor allem um strengere Regelungen bei den Werkverträgen. "Die gängigen Werkvertrags-Varianten lassen zu viele Schlupflöcher", betonte Heil.

Um das zu ändern, will er das Arbeitsschutzgesetz ändern. "Wir brauchen verbindliche Quoten für die Kontrollen, schmerzhafte Bußgelder bei Verstößen und klare, unmissverständliche Verantwortung eines Arbeitgebers für seine Betriebsabläufe", sagte er. Nach Informationen des "Hauptstadt Briefings" des Nachrichtenportals "The Pioneer" (Freitag) schlägt das Ministerium unter anderem vor, dass Schlachten und Verarbeitung von Fleisch "nur noch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des eigenen Betriebs zulässig sein" sollten. Behörden sollten zudem eine schriftliche Arbeitsschutzvereinbarung zwischen Auftraggeber und Werkvertragsunternehmern verlangen können.

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Gegen ein Verbot von Werkverträgen nur für die fleischverarbeitende Industrie regt sich indes bereits Widerstand bei der Geflügelwirtschaft. "Mit dem sachfremden und politisch fahrlässigen Vorstoß zu einem Verbot von Werkverträgen allein in der Fleischbranche ignoriert die Politik die Fakten und stigmatisiert unsere Branche“, sagte Friedrich-Otto Ripke, Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG). Stattdessen schlägt Ripke vor gegen schwarze Schafe gezielt und entschlossen vorzugehen, das „wäre angemessen“, so Ripke weiter.

Die breite Mehrheit der Fleischunternehmen arbeite korrekt und würde mit dem Werkvertragsverbot „völlig unberechtigt“ getroffen, moniert Ripke. Als Begründung dafür verweist er auf die mittlerweile veröffentlichten negativen Testergebnisse von Coronatests bei Mitarbeitern in mehreren Fleischunternehmen.

Seit im April eine große Anzahl von Corona-Infektionen in einem Fleischwarenwerk in Birkenfeld in Baden-Württemberg ausbrach, ist die Debatte über die Arbeits- und Wohnbedingungen von zumeist ausländischen Arbeitskräften in der Fleischindustrie lauter geworden. Nun sind Belegschaften in Coesfeld und Oer-Erkenschwick (Nordrhein-Westfalen) sowie Bad Bramstedt in Schleswig-Holstein betroffen. Der Bundestag beriet am Mittwoch dieser Woche in einer aktuellen Stunde über die Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft. Sowohl Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) als auch Arbeitsminister Heil (SPD) hatten im Bundestag Konsequenzen angekündigt. In der Debatte äußerten Vertreter aller Bundestagsfraktionen, dass sie eine Notwendigkeit sehen, zu den Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft gesetzgeberisch tätig zu werden.

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