Die EU-Kommission hat am Mittwoch eine EU-Wasser-Resilienz-Strategie vorgelegt. Sie will damit Wasserknappheit vorbeugen, die europäischen Wasserreserven vor Verschmutzung schützen und Europa vor Dürren und Überschwemmungen schützen.
Wirtschaft soll wassereffizienter werden
Unter anderem will die EU bis 2030 die Wassereffizienz der europäischen Wirtschaft um 10 % steigern. „Alle Dinge, die wir produzieren – jede Kartoffel, jede Tonne Stahl – soll bis 2030 mit 10 % weniger Wasser produziert werden“, erklärte eine Kommissionsbeamte am Mittwoch die Zahl.
Generell geht es der EU-Kommission darum, dass „Wasser sauber und bezahlbar für alle“ bleibt.
Wasserstrategie nicht rechtlich bindend
Die EU-Wasserstrategie ist kein Gesetz, also nicht rechtlich bindend. Sie kann vielmehr als Plan mit unverbindlichen Zielen angesehen werden, aus dem EU-Gesetze entstehen können.
EU-Kommission: Landwirtschaft zentral beim Wasserverbrauch
Die EU-Kommission konzentriert sich in erster Linie darauf, bereits bestehende Gesetze zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Dazu gehören auch die Wasserrahmen- und die Nitratrichtlinie. Beide EU-Gesetze berühren die Landwirtschaft unmittelbar – Stichwort Düngeverordnung.
Im Text der Strategie benennt die EU-Kommission die Landwirtschaft als großen Wasserverbraucher Europas. „51 % des gesamten Wasserverbrauchs in der EU entfallen auf die Landwirtschaft, wobei es erhebliche Unterschiede zwischen Nord- und Südeuropa gibt“, heißt es in der Strategie.
Mittelbare Folgen für die Landwirtschaft?
Konkrete Pläne, was sich etwa bei Beregnung oder Düngung ändern könnte, präsentierte die EU-Kommission am Mittwoch nicht. Die Wasserstrategie zeigt jedoch, dass die EU-Kommission das Thema Wasser oben auf ihrer Agenda schreibt. Die Landwirtschaft dürfte in ihren weiteren Plänen eine zentrale Rolle einnehmen.
Bauernverband: Landwirtschaft ist extrem wassereffizient
Der Umweltbeauftragte des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Eberhard Hartelt, erkennt den Ansatz der EU-Wasserstrategie an: „Statt weiterer Regulierung setzt die Strategie auf Kooperation und Förderung, ein richtiger Schritt vor dem Hintergrund des bereits vorhandenen hohen Regelungsniveaus zur Ressource Wasser.“
Hartelt betont jedoch auch die Wassereffizienz der deutschen Landwirtschaft: „Die deutsche Landwirtschaft nutzt nur 2,2 Prozent der ca. 20 Mrd. Kubikmeter umfassenden hiesigen Wasserentnahme zur Beregnung von Kulturen oder als Trinkwasser in der Tierhaltung.“
Für Günther Felßner, den Präsidenten des Bayerischen Bauernverbandes ist klar: „Es braucht ausreichende Möglichkeiten zur Bewässerung, damit wir auch künftig heimische Lebensmittel in der EU erzeugen können.“
Vielen Umweltverbänden ist die Strategie zu vage. So fordert etwa der NABU, „dass die Strategie mit konkreten Förderinstrumenten und verbindlichen Zielen unterlegt wird“.
Im nächsten mehrjährigen EU-Haushalt müsse „ausreichend EU-Budget für sogenannte naturbasierte Lösungen bereitgestellt werden – zum Beispiel für die Renaturierung von Flüssen, Auen und Mooren im Rahmen der EU-Naturwiederherstellungsverordnung“.
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Die EU-Kommission hat am Mittwoch eine EU-Wasser-Resilienz-Strategie vorgelegt. Sie will damit Wasserknappheit vorbeugen, die europäischen Wasserreserven vor Verschmutzung schützen und Europa vor Dürren und Überschwemmungen schützen.
Wirtschaft soll wassereffizienter werden
Unter anderem will die EU bis 2030 die Wassereffizienz der europäischen Wirtschaft um 10 % steigern. „Alle Dinge, die wir produzieren – jede Kartoffel, jede Tonne Stahl – soll bis 2030 mit 10 % weniger Wasser produziert werden“, erklärte eine Kommissionsbeamte am Mittwoch die Zahl.
Generell geht es der EU-Kommission darum, dass „Wasser sauber und bezahlbar für alle“ bleibt.
Wasserstrategie nicht rechtlich bindend
Die EU-Wasserstrategie ist kein Gesetz, also nicht rechtlich bindend. Sie kann vielmehr als Plan mit unverbindlichen Zielen angesehen werden, aus dem EU-Gesetze entstehen können.
EU-Kommission: Landwirtschaft zentral beim Wasserverbrauch
Die EU-Kommission konzentriert sich in erster Linie darauf, bereits bestehende Gesetze zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Dazu gehören auch die Wasserrahmen- und die Nitratrichtlinie. Beide EU-Gesetze berühren die Landwirtschaft unmittelbar – Stichwort Düngeverordnung.
Im Text der Strategie benennt die EU-Kommission die Landwirtschaft als großen Wasserverbraucher Europas. „51 % des gesamten Wasserverbrauchs in der EU entfallen auf die Landwirtschaft, wobei es erhebliche Unterschiede zwischen Nord- und Südeuropa gibt“, heißt es in der Strategie.
Mittelbare Folgen für die Landwirtschaft?
Konkrete Pläne, was sich etwa bei Beregnung oder Düngung ändern könnte, präsentierte die EU-Kommission am Mittwoch nicht. Die Wasserstrategie zeigt jedoch, dass die EU-Kommission das Thema Wasser oben auf ihrer Agenda schreibt. Die Landwirtschaft dürfte in ihren weiteren Plänen eine zentrale Rolle einnehmen.
Bauernverband: Landwirtschaft ist extrem wassereffizient
Der Umweltbeauftragte des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Eberhard Hartelt, erkennt den Ansatz der EU-Wasserstrategie an: „Statt weiterer Regulierung setzt die Strategie auf Kooperation und Förderung, ein richtiger Schritt vor dem Hintergrund des bereits vorhandenen hohen Regelungsniveaus zur Ressource Wasser.“
Hartelt betont jedoch auch die Wassereffizienz der deutschen Landwirtschaft: „Die deutsche Landwirtschaft nutzt nur 2,2 Prozent der ca. 20 Mrd. Kubikmeter umfassenden hiesigen Wasserentnahme zur Beregnung von Kulturen oder als Trinkwasser in der Tierhaltung.“
Für Günther Felßner, den Präsidenten des Bayerischen Bauernverbandes ist klar: „Es braucht ausreichende Möglichkeiten zur Bewässerung, damit wir auch künftig heimische Lebensmittel in der EU erzeugen können.“
Vielen Umweltverbänden ist die Strategie zu vage. So fordert etwa der NABU, „dass die Strategie mit konkreten Förderinstrumenten und verbindlichen Zielen unterlegt wird“.
Im nächsten mehrjährigen EU-Haushalt müsse „ausreichend EU-Budget für sogenannte naturbasierte Lösungen bereitgestellt werden – zum Beispiel für die Renaturierung von Flüssen, Auen und Mooren im Rahmen der EU-Naturwiederherstellungsverordnung“.