In einer Videokonferenz mit der top agrar-Redaktion informierten Udo Hemmerling, Christian Gaebel und Dr. Peter Pascher vom Deutschen Bauernverband (DBV) am Dienstag über den Stand der EU-Agrarreform.
Wie Dr. Pascher hervorhob, ist eine Einigung über den mehrjährigen Finanzrahmen für die Zeit 2021 bis 2027 einer der zentralen Punkte, die noch offen sind. Noch diesen Monat soll es einen neuen Vorschlag von Seiten der Kommission geben.
Hatte die Ratspräsidentschaft am 14. Februar noch einen GAP-Haushalt von 370,8 Mrd. Euro gesamt vorgeschlagen, was 3 % weniger wäre als 2020 (davon 289 Mrd. 1. Säule, 270,3 Mrd. Direktzahlungen sowie 81,8 Mrd. 2. Säule), so schlug die EU-Kommission am 21. Februar ein höheres Volumen von 375 Mrd. Euro vor (davon 290,7 Mrd. 1. Säule, 272,6 Mrd. DZ sowie 84,3 Mrd. 2. Säule). Auch das wäre aber noch ein Minus von 2 % gegenüber diesem Jahr. Neben dieser offenen Frage ist auch noch völlig unklar, wann die "Farm to Fork"-Strategie der Kommission kommt und wie diese aussieht. Darum wird laut Pascher und Hemmerling derzeit heftig gerungen.
Insgesamt gibt es bei der Agrarreform wie erwartet auch große Kontroversen zwischen den EU-Staaten. Viele Länder pochen auf Zuschüsse. Auf der anderen Seite gibt es sparsame Staaten, die gezielte Maßnahmen und Strukturförderungen wünschen, statt pauschaler Mittelverteilungen. Deutschland trete hier als Mittler auf. "Wir als Bauernverband erwarten einen stabilen Agrarhaushalt in beiden Säulen", so der stellvertretende Generalsekretär Udo Hemmerling.
Trilog: Start und Termine offener denn je
Die Verhandlungen zwischen der EU-Kommission, dem Rat und dem EU-Parlament (der sogenannte Trilog) sind unterdessen offener denn je, schildert Hemmerling weiter. Der DBV hoffe hier auf eine schnelle Einigung, aber es gebe derzeit ja nicht einmal einen verlässlichen Zeitplan. Der Fachmann erwartet aber, dass es, sobald es eine Einigung über den EU-Finanzrahmen doch recht schnell gehen könnte. Allerdings stehe zum Beispiel die Entscheidung im EU-Parlament über die GAP-Position frühestens ab Oktober 2020 an. Erst danach kann also abschließend mit dem Rat verhandelt werden.
Laut dem DBV macht das Parlament Druck, dass die Eco Schemes verpflichtend werden sollen. Dafür setzt sich auch das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) ein. Der DBV pocht dafür darauf, dass dies EU-weit einheitlich geregelt wird und es einheitliche Mindeststandards gibt, so dass es nicht zu Wettbewerbsnachteilen und individuellen Vorgaben innerhalb der Gemeinschaft kommt, betonen die drei Gesprächspartner des DBV.
Auch beim Thema Kappung der Zahlungen nach Größe seien die Positionen in Bewegung: Das Parlament könnte sich eine Abweichungsoption von der Kappung vorstellen, wenn einige Staaten 10 % der Gelder in die Umverteilung abzweigen. Dann wäre es denkbar, dass diese auf die Kappung verzichten können. Der Rat sehe das allerdings völlig anders.
Vorschläge der deutschen Länder
In Deutschland verhandeln die Bundesländer mit der Bundesregierung über die deutsche Position und die Umsetzung der EU-Agrarreform bei uns. Am 8. Mai besprechen sich die Länderagrarminister mit Bundeslandwirtschaftsministerin Julila Klöckner bei ihrer Frühjahrs Agrarministerkonferenz zur GAP, diesmal in einer Videoschalte. In einem Bund/Länder-Papier von Anfang April gibt es Vorschläge für konkrete Maßnahmen für einjährige Eco-Schemes. Diese sollen bei der Agrarministerkonferenz diskutiert werden. Der DBV bewertet die Vorschläge als "praktikable Ansätze". Dazu zählt er zum Beispiel , die freiwillige Aufstockung der "nicht produktiver Flächen", Blüh- und Altgrasstreifen, Blüh-, Schon-, Schutz-, Ackerrandstreifen, überwinternde Stoppeln oder Maßnahmen aus der 2. Säule wie etwa vielfältige Fruchtfolgen, die über die Eco-Schemes gefördert werden sollen.
Ökoregeln (Eco-Schemes)
Laut dem Bund-Länder Papier sollen für die in Deutschland vorzusehenden Eco-Schemes folgende Kriterien gelten:
- Umweltnutzen bereits bei einjähriger Anwendung
- hohe Wirksamkeit für Biodiversität, Boden-, Gewässer- und/oder Klimaschutz
- grundsätzliche Möglichkeit, die Maßnahmen als Öko-Regelung auch mehrere Jahre auf derselben Fläche durchzuführen, um u.a. ihre Wirksamkeit zu steigern
- Angebote für Ackerland, Dauergrünland und Dauerkulturen
- einfache Administrierbarkeit
- einfache Anwendbarkeit für den Landwirt, geringe Fehleranfälligkeit
- Relevanz der Maßnahmenangebote (Anreizwirkung und Sichtbarkeit)
- Deutschlandweit potenziell flächendeckende und einheitlich ausgestaltete Angebote
- Anzahl der angebotenen Maßnahmen im niedrigen einstelligen Bereich
- Umverteilungsffekte zwischen den Ländern möglichst begrenzen und
- Vermeidung der Konkurrenzsituation zu AUKM der 2. Säule
Das wünscht sich der DBV
Der Bauernverband wünscht sich "eine praktikable Balance zwischen den Umweltzielen, der Wirtschaftlichkeit und einer Vereinfachung". Er setzt auf eine Baisisprämie, wie die derzeitigen Direktzahlungen, in die 60 bis 70% der Gelder aus der 1. Säule fließen sollen. Für die freiwilligen Eco-Schemes will er 20 bis 30% der Mittel aus der 1. Säule reservieren. Außerdem warnt der DBV davor, die Umweltanforderungen für den Erhalt der Basisprämie (Konditionalität) zu hoch anzusetzen. "Sonst nehmen wir damit zu viel Luft für die freiwilligen Eco-Schemes", sagte DBV-Vize Generalsekretär Hemmerling. Der DBV fasst seine Position auf folgende Punkte zusammen:
- Einkommenswirksamkeit der 1. Säule entscheidet sich an den Kosten der Konditionalität
- "Grüner" wird die GAP mit sinnvoller Ausgestaltung der Eco-Schemes, wenn ein EU-weit einheitlicher und einfacher Rahmen gilt
- Bewährte Kulturlandschaftsprogramme der 2. Säule nicht gefährden, stattdessen stärken und weiterentwickeln
Eco-Schemes als eine unbürokratische Chance für Biodiversität begreifen
Und weiter heißt es in den DBV-Wünschen:
Grundsätze
- EU-weit einheitlicher Rahmen
- Einfach und unbürokratisch umsetzbar
- Keine Gefährdung bewährter AUKM
- Planbarkeit der Maßnahmen
- Keine zusätzichen Vor-Ort-Kontrollen
- Fernerkundungstaugliche Maßnahmen
Umsetzungsvorschlag
- Finanzierung mit EU-weit festzulegnendem Budgetanteil in der 1. Säule
- Gewährung einer für Landwirte und Behörden einfach administrierbaren Betriebspauschale für die gesamte Beihilfefläche des Betriebs --> jährlicher Höchstbetrag für betriebliche Eco-Scheme-Zahlung, mit der ein Mix aus Eco-Scheme-Maßnahmen zu finanzieren ist
- Eco-Scheme-Maßnahmen aus einem bundesweit einheitlichen, einfachen und praxistauglich gestalteten Leistungskatalog
- Maßnahmen im Leistungskatalog mit unterschiedlichen Faktoren und Wertgrößen können im Rahmen der betrieblichen Eco-Scheme-Zahlung entgolten werden
Maßnahmen
- Brachen
- Bienenweiden
- Blühflächen/-streifen
- Puffer-/Feld/Waldrandstreifen
- Altgrasstreifen
- Biodiversitätsmaßnahmen, die nicht mit AUKM kollidieren
DBV-Vorschlag für deutsche Eco-Schemes als Beispielrechnung
Wenn z.B. 20 % der Direktzahlungen als EU-weite Entscheidung für die Sco-Schemes festgeschrieben werden, so sind dies in Deutschland ca 60 Euro je ha LF.
Ein Betrieb mit 100 ha LF (förderfähige Fläche) hätte also ein Förderbudget von 6.000 Euro jährlich für einfache Agrarumweltmaßnahmen zur Verfügung.
Hierzu wählt der Landwirt aus einem Förderkatalog aus:
- z.B. 3 ha Randstreifen/Blühstreifen/Altgrasstreifen zu (900 Euro) ha
- z.B. 2 ha Stilllegung zu (500) Euro/ha und
- z.B. 23 ha ökologische Winterbedeckung (Zwischenfrüchte/Winterstoppeln) zu (100) Euro/ha
(Die angegebenen Hektarbeträge und Fördermaßnahmen sind nur Rechenbeispiele)