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Wiesenhof muss Brandenburger Geflügelschlachthof teilweise stilllegen

Wiesenhof muss seinen Ausbau des Geflügelschlachthofes im brandenburgischen Niederlehme zurückfahren. Das hat das Verwaltungsgericht Cottbus entschieden. Das Landesumweltamt hatte Wiesenhof eine illegale Ausweiterung der Kapazitäten vorgeworfen.

Lesezeit: 2 Minuten

Wiesenhof muss seinen Ausbau des Geflügelschlachthofes im brandenburgischen Niederlehme zurückfahren. Das hat das Verwaltungsgericht Cottbus entschieden. Das Landesumweltamt hatte Wiesenhof eine illegale Ausweiterung der Kapazitäten vorgeworfen.


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Die Geflügelschlachtanlage von Wiesenhof in Niederlehme im Brandenburger Landkreis Dahme-Spreewald muss teilweise stillgelegt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Cottbus entschieden, teilt der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) mit. Das Gericht lehnte danach einen Eilantrag von Wiesenhof gegen eine entsprechende Anordnung des Landesumweltamtes ab.


In der Begründung heißt es laut dem rbb, der Schlachthof-Betreiber habe seinen Betrieb unerlaubt erweitert und dort deutlich mehr Tiere geschlachtet als genehmigt. Erlaubt waren 120.000 Tiere, seit April 2016 werden aber 160.000 Tiere täglich geschlachtet.


Wiesenhof spricht von Notsituation


Die Firma Wiesenhof als Betreiberin der Anlage hatte im April 2017 bestätigt, dass die Kapazitäten erweitert worden seien. Das Landesumweltamt hatte zum gleichen Zeitpunkt erklärt, die Erweiterung der Kapazitäten sei bekannt und man prüfe den Sachverhalt. Die Firma Wiesenhof begründete die Erhöhung der Kapazitäten mit einem Brand in einem Schlachtbetrieb in Niedersachsen. Dadurch sei eine Notsituation entstanden die eine Ausweitung nötig gemacht hätten.


Urteil kann noch angefochten werden


Gegen einer Ausweitung der Kapazitäten hatte es mehrfach Protest von Umweltschützern und Anwohnern aus Königs Wusterhausen gegeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann vor dem Oberverwaltungsgericht angefochten werden.

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