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Will London in Brüssel die Zeche prellen?

Kommt es zu einer erneuten Verlängerung des britischen EU-Austritts bis Ende Januar 2020 oder lassen die 27 EU-Staaten sich nicht auf einen weiteren Aufschub ein?

Lesezeit: 3 Minuten

Es geht um Zahlungsforderungen von rund 50 Milliarden Euro, die Großbritannien bis zum Ende der Legislaturperiode 2020 einschließlich Pensionsansprüchen für britische EU-Beamte noch nach Brüssel überweisen muss. So steht es jedenfalls im ausgehandelten Austrittsdokument.

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Aber hält sich die britische Regierung unter Boris Johnson auch an diesen Deal? Es kommen zunehmend Zweifel auf, da der britische Premierminister auf Biegen und Brechen die EU verlassen will und auch das „Withdrawl Agreement“(WA) in der vorliegenden Form ablehnt.

Die EU-Kommission erhöht derweil den Druck auf London. Wenn London die offenen Rechnungen in Brüssel nicht begleicht, gibt es auch kein weiteres Verlängerungsangebot an die Briten. Das britische Unterhaus möchte die Verhandlungen mit der EU erneut um drei Monate bis zum 31. Januar 2020 ausdehnen.

Kommissionspräsident Juncker informiert Mittwoch EU-Parlament über Brexit

Am Mittwoch dieser Woche informiert EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker die Abgeordneten des Europäischen Parlaments (EP) in Straßburg über den Stand der Dinge in Sachen Brexit. Die Richtschnur für Kommission und die 27 EU-Staaten lautet: Eine Fristverlängerung über den 31. Oktober hinaus kann es nur geben, wenn sich die Lage in Großbritannien tatsächlich neu sortiert.

Einem Antrag auf Fristverlängerung von britischer Seite stehen die Europäischen Volksparteien (EVP) mit CDU und CSU sowie die Sozialdemokratischen Parteien Europas (SPE) grundsätzlich zwar offen gegenüber. Aber sie fordern Gegenleistungen und rechtsverbindliche Zusicherungen der Briten.

Die Wahl der Möglichkeiten ist vielfältig aber begrenzt: Das EP erwartet, dass Großbritannien klare Signale und Erklärungen sendet, zum Beispiel über Neuwahlen, ein 2. Referendum, die Rücknahme von Artikel 50 (also den Austritt aus der EU) oder eine Ratifizierung des Withdrawl Agreement, WA, (Austrittsvertrag) beschließt.

Das WA beschreibt en Detail die finanziellen Verpflichtungen, Rechte der EU-Bürger, die Offenhaltung der Grenze in Irland.

Nur ein geregelter Austritt schafft Basis für künftiges Handelsabkommen

Diese Vorbedingungen sind aus Sicht der EU-Kommission und der EU27-Staaten nicht verhandelbar und die entscheidende Grundlage für ein späteres Handelsabkommen zwischen EU und Großbritannien. Dies muss nicht nur vom EP, sondern auch von allen nationalen Parlamenten ratifiziert werden. "Solange die britische `Schlussrechnung`nicht bezahlt ist, gibt es kein neues Handelsabkommen“, erklärte ein ranghoher EU-Diplomat unlängst in Brüssel.

Großbritannien muss mit einer Netto-Nachzahlung zwischen 50 bis 75 Milliarden Euro zugunsten des EU-Budgets rechnen. Offen ist bisher, wie der Briten-Rabatt und Zahlungen aus EU-Strukturfonds an Großbritannien letztendlich verrechnet werden sollen.

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