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Windkraft: Vorsicht vor unseriösen Flächennutzungsverträgen

Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) hat vor unseriösen Maklern gewarnt, die hohe Pachteinnahmen durch die Bereitstellung von Grundstücken für Windkraftanlagen versprechen. „Die Makler wollen sich nur die Fläche sichern.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) hat vor unseriösen Maklern gewarnt, die hohe Pachteinnahmen durch die Bereitstellung von Grundstücken für Windkraftanlagen versprechen. „Die Makler wollen sich nur die Fläche sichern. Sie versprechen Pachten, die nicht zu realisieren sind“, erklärte Heinz Thier, Steuerberater bei der Buchungsstelle BSB, kürzlich auf einer Informationsveranstaltung in Münster. „Einige Bauern lassen sich immer wieder von den Zahlen blenden“, zitiert ihn das Wochenblatt Westfalen-Lippe.

 

So würden Makler teilweise jährliche Standortpachten von 25 000 Euro und mehr versprechen. Viele Verträge sind laut Thier jedoch unseriös, weil gar keine Aussicht auf eine Baugenehmigung besteht oder die Anlagengröße oder der Zeitpunkt des Baubeginns im Vertrag nicht genannt werden. Landwirte sollten sich daher bei der Ausgestaltung von Verträgen juristisch und steuerlich beraten lassen. Empfohlen wird, zunächst eine Entwicklungsgesellschaft (z.B. GbR) zu gründen. Wenn absehbar ist, dass es eine Baugenehmigung am vorgesehenen Standort für die Windanlagen geben wird, sollten die Landwirte auf die Unternehmensform GmbH & Co. KG umsteigen, rät Thier. Ebenso wichtig seien auch die Gespräche mit den Nachbarn. Nur zusammen könne man die Gemeinde von der Idee einer Windkraftanlage überzeugen.

 

Immerhin: Seit dem Regierungswechsel in Düsseldorf bietet die Windkraft Grundeigentümern in Nordrhein-Westfalen wieder Chancen. Unter anderem hat die Bezirksregierung Münster im Regionalplan für den Teilabschnitt Münster Windzonen ausgewiesen. Die Frist für Eingaben endet allerdings bereits am 31. Juli und kann aufgrund der mindestens nötigen Grobplanung von einem Gutachter kaum eingehalten werden. Deshalb will Werner Gehring, Hauptgeschäftsführer beim WLV, versuchen, dass die Regierung die Frist verlängert. Auch das Thema „Ausgleich und Ersatz“ beim Repowering sei bislang im neuen Winderlass kaum geregelt. Auch hier sieht Gehring Handlungsbedarf.


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Praxisbeispiel: So verdienen die Landwirte


An einem Beispiel zeigte Thier auf, dass Landwirte mit einem Windpark Renditen von 9 bis 10 % für die Geldgeber (Kommanditisten) erzielen können. Eine Enercon E-101 (3 Megawatt, 135 m hoch mit 101 m Rotordurchmesser) kostet heute mit Nebenkosten etwa 4,6 Mio. Euro. Sie erzeugt 8 Mio. kWh Strom, den der Netzbetreiber mit 9,32 Cent vergüten muss. Den Einnahmen von 3,2 Mio. Euro stehen Ausgaben von knapp 3. Mio. Euro entgegen, das Jahresergebnis beträgt 215 000 Euro. „Doch alle Zahlen sind Makulatur, wenn die Gemeinde in der Windzone eine Höhenbegrenzung festsetzt. Bei einer Gesamthöhe von 100 oder 120 m wird seiner Meinung nach kaum ein Investor bereit sein, Geld in die Hand zu nehmen. Bisherige Erfahrungen zeigen: Betreiben Landwirte eine Anlage, laufen die Kosten nicht aus dem Ruder, die Investitionskosten betragen dann 0,65 Euro/kWh der Jahreseinspeisung. Wird der Park von einem remden Fonds gemanagt, steigen die Kosten häufig auf 72 bis 75 Cent. (kk/ad)

 

 

 

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