Die Europäische Kommission will den Schutz geographischer Ursprungsangaben durch die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) mit den USA verbessern, nicht verschlechtern.
Wie die Berliner Kommissionsvertretung betonte, zielen die Verhandlungen laut TTIP-Verhandlungsmandat darauf ab, durch das Abkommen für einen besseren Schutz und eine stärkere Anerkennung der geographischen Angaben der EU zu sorgen. Der Schutz solcher Bezeichnungen sei sogar eine der Prioritäten bei den Verhandlungen mit Washington. Es handle sich dabei um den Schutz „europäischen geistigen Eigentums“.
In den letzten Jahren sei die EU zudem sehr erfolgreich gewesen, einen solchen erhöhten Schutz für Hunderte von geographischen Bezeichnungen zu erreichen, so die Brüsseler Behörde. Dies habe sie beispielsweise in Handelsabkommen mit Kanada, Korea und Singapur durchgesetzt. Die EU habe außerdem in einem eigenständigen Abkommen mit China den Schutz von Ursprungsbezeichnungen festgeschrieben.
Mit ihrer Klarstellung reagierte die Kommission auf Äußerungen von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt im Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“. „Wenn wir die Chancen eines freien Handels mit dem riesigen amerikanischen Markt nutzen wollen, können wir nicht mehr jede Wurst und jeden Käse als Spezialität schützen“, wurde Schmidt in der vorigen Ausgabe des Magazins zitiert. Über seinen Sprecher stellte der Minister jedoch klar, dass er regionale Herkunftsbezeichnungen keinesfalls aufweichen wolle und sich auch in Zukunft für den Schutz regionaler Lebensmittel durch die EU einsetze.
Hintergründe:
Verwirrung um Spezialitäten: "Keine Abschaffung geplant!" (6.1.2015)
TTIP: Spezialitäten könnten Schutz verlieren (5.1.2015)
Text des Freihandelsabkommen mit den USA veröffentlicht (8.1.2015)