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Wird die Jagd in NRW gezielt unwirtschaftlich gemacht?

Dass die nordrhein-westfälische Landesregierung, vor allem das zuständige Agrarministerium, einen Paradigmenwechsel bei der Jagd angekündigt hat, sehen die beiden nordrhein-westfälischen Verbände der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer mit großer Besorgnis.

Lesezeit: 3 Minuten

Dass die nordrhein-westfälische Landesregierung, vor allem das zuständige Agrarministerium, einen Paradigmenwechsel bei der Jagd angekündigt hat, sehen die beiden nordrhein-westfälischen Verbände der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer mit großer Besorgnis.


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Wie aus den Vorberatungen zu einem Ökologischen Landesjagdgesetz verlautet, sollen bewährte und notwendige Jagdpraktiken in Frage gestellt werden, weil sie den Natur- und Tierschutz-Anforderungen nicht entsprechen sollen.


Der Vorsitzende des Rheinischen Verbandes der Eigenjagdbesitzer und Jagdgenossenschaften e.V. (RVEJ), Antonius Freiherr von Boeselager, und der Vorsitzende des Verbandes der Eigenjagdbesitzer und Jagdgenossenschaften Westfalen-Lippe (VJE), Clemens Freiherr von Oer, befürchten deshalb, dass ein ideologischer Paradigmenwechsel dazu führen wird, dass zahlreiche Jagdreviere nicht mehr zu verpachten sind.


„Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer brauchen aber Jäger, die sich für die Jagdreviere interessieren und bereit sind, diese zu bewirtschaften und zudem die gesetzliche Wildschadensersatzpflicht zu übernehmen. Finden sich aber kaum mehr Jagdinteressenten, was bereits heute für einzelne Reviere festzustellen ist, trifft die Wildschadensersatzpflicht die Gesamtheit der Grundeigentümer!“ – warnen die beiden Vorsitzenden.


Wildreichere Jagdreviere, zumal mit Rotwildvorkommen, gibt es in NRW meist nur noch in Waldgebieten oder Mittelgebirgslagen. Im Offenland, etwa Köln-Aachener-Bucht, Niederrhein, Münsterland oder Lipperland, ist dagegen das ehemals verbreitet anzutreffende Niederwild stark zurückgegangen. Andererseits steigen in diesen wildärmeren Gebieten die Wildschäden durch Schwarzwild.


„Wenn also nur noch wenig zu bejagen ist, gleichzeitig aber die Wildschäden steigen, wer soll dann noch Interesse an einer Jagdpacht haben? Die Grundeigentümer erhalten dann nicht nur keine Jagdpacht mehr, sondern müssen damit rechnen, dass sie für den Wildschadenersatz auch noch zur Kasse gebeten werden. Dies kann nur zu Unfrieden im ländlichen Raum bzw. in unseren Dörfern führen“, geben die beiden Vorsitzenden zu bedenken.


RVEJ und VJE weisen darauf hin, dass das Jagdrecht untrennbar mit dem Eigentum verbunden ist. Jagdbeschränkungen treffen daher immer auch das Grundeigentum. Dabei ist auch zu sehen, dass die flächendeckende Bejagung gesichert bleiben muss. Anderenfalls finden sich nur noch für wildreichere Jagdbezirke Jagdinteressenten. Infolgedessen dürfe es auch bei der Bejagung keinen Raum für überzogene und ideologisch geprägte Jagdbeschränkungen geben.


„Wir wissen, dass die Schmerzgrenze bei vielen Jägern schon heute erreicht ist. Weitergehende spürbare Beschränkungen gefährden die flächendeckende Bejagung. Dies geht nicht nur zu Lasten der Jägerschaft, sondern vor allem auch zu Lasten der Vielzahl von Grundeigentümern in den Jagdrevieren!“ stellen die Vorsitzenden von RVEJ und VJE dazu abschließend fest.

 

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