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Strategiegespräch

Wirtschaft, Politik und Soziales einigen sich auf Kodex für Saisonarbeiterbeschäftigung

Zusammen mit den Kreisen Vechta und Cloppenburg haben sich Verbände und Agrarunternehmen der Region Oldenburger Münsterland auf ein Papier geeinigt, dass die Lage für Saisonarbeiter verbessern soll.

Lesezeit: 3 Minuten

Arbeitsmigranten sind für die Wirtschaftsregion Oldenburger Münsterland auch in Zukunft unverzichtbar. Der Umgang mit ihnen und die Integration der Arbeitsmigranten ist vordringliche Zukunftsaufgabe. Zu diesen Feststellungen bekannten sich alle Teilnehmer eines Video-Strategiegespräches am 8. Mai auf Einladung des Agrar- und Ernährungsforums Oldenburger Münsterland (AEF) und der lokalen Kreise.

Unterzeichner: Landkreise Cloppenburg und Vechta, AEF, Caritas Sozialwerk, Danish Crown, Erdbeerhof Osterloh, Heidemark GmbH, Mählmann-Gemüsebau GmbH & Co. KG, PHW-Gruppe, PLUKON Vertriebs GmbH, Steinemann Holding GmbH & Co. KG, VION Emstek GmbH und Westfleisch SCE.

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Vor dem Hintergrund der Vereinbarungen der Fleischwirtschaft für attraktive Arbeitsbedingungen aus dem Jahr 2015 stellten die Unternehmen die Umsetzung zahlreicher Ziele fest. So sei das für 2016 angestrebte Ziel, dass sämtliche eingesetzte Beschäftigte sich in einem in Deutschland gemeldeten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis befinden, erreicht worden, berichtet das AEF.

Weiter erklärten die Unternehmen, dass man ausschließlich mit deutschen Werkvertrags- und Leiharbeitsfirmen zusammenarbeite. Konkret bedeutet dies, dass die Arbeitnehmer (Werkvertragsbeschäftigte und Leiharbeiter) bei ihren Arbeitgebern (Werkvertrags- und Leiharbeitsunternehmen) vollständig zu deutschen Bedingungen angestellt sind. Das heißt, dass die Werkvertragsarbeitgeber mindestens den gesetzlich oder den tariflich verabredeten Mindestlohn zahlen. Lohnabzüge aufgrund von Sachbezügen gäbe es nicht.

Auch verfolge man mit zunehmendem Erfolg das Ziel, den Anteil der Stammbelegschaft im Rahmen der jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnisse konsequent zu erhöhen und weiter auszubauen.

Ebenso wurde der im „Code-of-Conduct“ (Juli 2014) verabredete Verhaltenskodex der Fleischwirtschaft gegenüber ihren Mitarbeitern konsequent umgesetzt. Dieser Code betrifft Verpflichtungen der Unternehmen bei Unterkünften, Transferkosten der Beschäftigten, Entgeltabrechnung, Arbeitsmaterialien sowie Prüfungspflichten gegenüber Werkvertragspartnern.

Die Vertreter des Caritas-Sozialwerkes legten aus ihrer Beratungspraxis anhand von Beispielen jedoch noch eine Reihe von Missständen, Unzulänglichkeiten und Verbesserungsnotwendigkeiten zu verschiedenen Bereichen dar.

Vereinbarungen der Teilnehmer des Strategiegespräches vom 8. Mai 2020

1. Informationen für ausländische Arbeitskräfte:Die Landräte der Landkreise Cloppenburg und Vechta setzen sich dafür ein, als Gemeinschaftsprojekt von Kommunen, Institutionen und Unternehmen, die bereits Beratungsangebote vorhalten, eine lokale und mehrsprachige Integrationsplattform für Zugewanderte einzurichten. Diese Plattform führt alle bestehenden Beratungsangebote, auch die der Kommunen wie z.B. Familienbüros, Flüchtlinge, digital zusammen.

2. Quotenregelung:Die in der Selbstverpflichtung der Fleischwirtschaft festgelegte Zielvorgabe, im Rahmen ihrer jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnisse, den Anteil ihrer Stammbelegschaft zu erhöhen und weiter auszubauen, wird noch einmal bekräftigt. In einigen an der Strategiekonferenz teilnehmenden Unternehmen hat es bereits eine komplette Zielerfüllung gegeben, andere können bereits beeindruckende Verbesserungen vorweisen. Das Caritas-Sozialwerk fordert die deutliche Begrenzung der Werkvertragsstruktur.

3. Lohnabrechnungen:Die Arbeitnehmer haben ein Anrecht auf höchstmögliche Transparenz für ihre Lohnabrechnung, aus der sie mindestens einmal im Monat mit der Lohnabrechnung tagesgenaue Stunden-abrechnungen en Detail – entweder digital oder analog – zur Verfügung gestellt bekommen. Darin enthalten sind Angaben zu Urlaubstagen, Urlaubsansprüchen sowie Zuschlägen aller Art.

4. Equal-Pay, § 8 AÜG:Die anwesenden Unternehmen stellen noch einmal unmissverständlich fest, dass sie von ihren Leiharbeiterunternehmen die buchstabengetreue Umsetzung der gesetzlichen Regelung erwarten. Verstöße und Umgehungen dagegen werden nicht geduldet und führen ggf. zur Kündigung des Vertrages.

5. Verträge mit Dienstleistern:Die anwesenden Unternehmen bekräftigen ihre bisher bereits in der Branchenverpflichtung zugrunde gelegte Vorgehensweise, auch die o.g. Grundsätze und Absichten rechtsverbindlich zum Inhalt der Ausschreibung bzw. von Verträgen mit Dienstleistern zu machen.

6. Controlling:Die Teilnehmer kommen überein, dass die Wirtschaftsprüfer verstärkt- unter Berücksichtigung der o.g. Grundsätze – neben quantitativen auch qualitative Prüfungen der Lohnabrechnungen durchführen sollen.

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