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Wirtschaftliche Lage der hessischen Landwirte verbessert
Die wirtschaftliche Lage der Landwirte in Hessen hat sich nach dem vorangegangenen Tief zuletzt spürbar entspannt.
Die wirtschaftliche Lage der Landwirte in Hessen hat sich nach dem vorangegangenen Tief zuletzt spürbar entspannt. Wie der Generalsekretär des Hessischen Bauernverbandes (HBV), Peter Voss-Fels, berichtete, ist das Unternehmensergebnis pro Familienarbeitskraft imWirtschaftsjahr 2016/17 nach einer ersten vorläufigen Auswertung in den hessischen Landwirtschaftsbetrieben von durchschnittlich 20 855 Euro auf 36 893 Euro gestiegen.
Nach zwei Jahren mit sehr unbefriedigenden Erlösen und Betriebsergebnissen sei dieser Anstieg dringend notwendig gewesen, um Verluste aus der Vergangenheit zu kompensieren, erklärte Voss-Fels. Deutliche Gewinnsteigerungen habe es in den Milchvieh- und Veredlungsbetrieben gegeben. Höhere Erzeugerpreise für Milch-, Rindfleisch-, Schweine- und Geflügelerzeugnisse seien die Ursache für diese positive Entwicklung.
In den Ackerbaubetrieben hätten sich die Unternehmensergebnisse dagegen auf dem unbefriedigenden Vorjahresniveau bewegt. Dafür seien die niedrigen Getreidepreise verantwortlich, erläuterte der HBV-Generalsekretär.
Laut seinen Angaben bewirtschaften die rund 300 ausgewerteten Betriebe im Schnitt 104 ha an landwirtschaftlich genutzter Fläche (LN), wovon 76 ha gepachtet sind. Das entspreche einem Pachtflächenanteil von 73 %. Die Unternehmen hätten im Mittel 1,9 Arbeitskräfte, darunter 1,4 Familienarbeitskräfte, berichtete Voss-Fels weiter.
Aufgrund der in vielen Betrieben nach wie vor angespannten Einkommenssituation seien sowohl die Brutto- als auch die Nettoinvestitionen um 13 % beziehungsweise 50 % gegenüber dem vorausgegangenen Wirtschaftsjahr zurückgegangen.
Eine neue Herausforderung für die Betriebe sieht der HBV-Generalsekretär in der Anfang Juni in Kraft getretenen Düngeverordnung. Erhebliche Einschränkungen, Verbote und Dokumentationspflichten seien damit verbunden. Leider gebe es noch viele Unklarheiten, die endlich beseitigtwerdenmüssten. Die Düngeverordnung dürfe keinesfalls über die noch zu beschließende Stoffstrombilanz-Verordnung durch die Hintertür verschärft werden.