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Wissenschaftler bezweifeln Wirksamkeit steuerlicher Risikoausgleichsrücklage

Die Bewertung der geforderten steuerlichen Risikoausgleichsrücklage fällt deutlich mager aus. Wissenschaftler sehen kaum Anreize und Vorteile. Und bei den Bauern würde es gar keine Akzeptanz geben...

Lesezeit: 2 Minuten

Ernüchternd fällt die Bewertung der Vorschläge für eine steuerliche Risikoausgleichsrücklage durch das Thünen-Institut (TI) für Betriebswirtschaft aus. Die steuerlichen Vorteile und damit der Anreiz für eine zusätzliche Rücklagenbildung seien „im Schnitt der Betriebe gering“, heißt es in einem Papier der Thünen-Wissenschaftler Dr. Frank Offermann und Bernhard Forstner.

Begründet wird diese Einschätzung mit bereits bestehenden, zum Teil landwirtschaftsspezifischen Steuerregelungen. Die Autoren verweisen zugleich auf große Unterschiede zwischen den Betrieben. Profitieren von einer Förderung der Rücklagenbildung würden zum einen vor allem erfolgreiche Betriebe, die allerdings auch ohne Förderung über freie Finanzmittel verfügten, zum anderen Betriebe mit hohem nichtlandwirtschaftlichem Einkommen.

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Hingegen laufe die durch eine steuerliche Fördermaßnahme beabsichtigte Anreizwirkung zum Aufbau von Liquiditätsrücklagen bei einkommensschwächeren Unternehmen „weitgehend ins Leere“. Die Wissenschaftler bezweifeln, dass es in der Landwirtschaft eine generelle und systematisch zu niedrige Rücklagenbildung gibt.

Begrenzte Akzeptanz

Nur begrenzte Akzeptanz in der Landwirtschaft sagen Offermann und Forstner Modellen in Anlehnung an das Forstschäden-Ausgleichsgesetz mit restriktiven Auflagen zur Bildung und Auflösung einer steuerlich begünstigten Rücklage voraus. Deren Nachteile seien ein eingeschränkter Zugriff auf die betriebseigene Liquidität sowie der entgangene Nutzen aus alternativen Verwendungsmöglichkeiten.

Skeptisch beurteilen die Agrarökonomen auch einen vom Deutschen Bauernverband (DBV) geforderten Verzicht auf ein spezifisches Rücklagenkonto sowie eine breite Auflistung begünstigter Auflösungstatbestände. Dieser Vorschlag erfülle nicht die Anforderungen an „eine zielorientierte, effektive und effiziente Förderung einer Liquiditätsrücklage“.

Schließlich stellen Offermann und Forstner auch einer verpflichtenden Zuführung eines Teils der EU-Direktzahlungen in eine Rücklage in wirtschaftlich guten Jahren ein schlechtes Zeugnis aus. Zwar könne auf diese Weise der Beitrag der Direktzahlungen zum Risikomanagement grundsätzlich erhöht werden. Allerdings sei die Wirkung in vielen Betrieben gering, da Rücklagen in nennenswertem Umfang nur in Betrieben mit viel Fläche und entsprechend hohen Direktzahlungen gebildet würden.

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