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Witterungsereignis nationalen Ausmaßes: Klöckner sagt 340 Mio. Euro Dürrehilfe zu

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat eine Dürrenothilfe für die Bauern in Höhe von insgesamt 340 Mio. Euro zugesagt. Der Bund will dazu 150 bis 170 Mio. Euro geben, die zweite Hälfte soll von den Ländern kommen. Voraussetzung für eine Entschädigung von 50 Prozent ist eine Bedürftigkeitsprüfung.

Lesezeit: 4 Minuten

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat eine Dürrenothilfe für die Bauern in Höhe von insgesamt 340 Mio. Euro zugesagt. Der Bund will dazu 150 bis 170 Mio. Euro geben, die zweite Hälfte soll von den Ländern kommen. Voraussetzung für eine Entschädigung von 50 Prozent ist eine Bedürftigkeitsprüfung.


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"Ich erkläre die diesjährige Trockenphase zu einem Witterungsereignis von nationalem Ausmaß", sagte Klöckner am Mittwoch nach der Kabinettssitzung in Berlin. Insgesamt seien etwa 10.000 Betriebe nach Einschätzung der Länder so sehr betroffen, dass sie in ihrer Existenz gefährdet sind. Diese könnten nun nach einer Bedürftigkeitsprüfung bei Ertragsverlusten von mehr als 30 % die Hälfte des Schadens durch ein Bund-Länder-Programm entschädigt bekommen. Die konkreten Verfahren für die Unterstützung wollen der Bund und die betroffenen Länder nun gemeinsam festlegen. Klöckner betonte, dass die Beteiligung der Länder an dem Programm für die Auszahlung der Mittel verpflichtend sei.


Schlechteste Getreideernte seit 1994


Klöckner unterstrich vor der Presse erneut, dass sie Steuergelder nur nach ausreichender Prüfung ausgeben könne. Die Auswirkungen der Trockenheit in diesem Jahr auf die Landwirtschaft seien allerdings deutlich. Eine kleinere Getreideernte habe es zuletzt 1994 gegeben, erläuterte Klöckner vor der Presse. (vgl. DBV Erntebilanz vom 22.8.2018). Die Hektarerträge bei Getreide ohne Körnermais lagen laut dem BMEL-Erntebericht dieses Jahr um 18,6 % unter dem dreijährigen Mittel der Vorjahre, die von Raps waren im Vergleich zum 3-Jahresmittel 21 % niedriger.


14 Bundesländer wollen an Nothilfe teilnehmen


14 Bundesländer meldeten dem BMEL Schäden von existenziellem Ausmaß. Lediglich Rheinland-Pfalz und das Saarland gaben an, dass in ihren Bundesländern die Landwirte die Grenze eines Ertragsrückgans von mehr als 30 % nicht erreichen. Am stärksten betroffen von Ernteeinbußen sind laut dem BMEL Schleswig-Holstein (- 31 %), Brandenburg (- 27 %), Sachsen-Anhalt (- 26 %) und Mecklenburg-Vorpommern (-25 %). Insgesamt seien rund 10.000 Betriebe - etwa jeder 25. Betrieb - nach Einschätzung der Länder so sehr betroffen, dass sie in ihrer Existenz gefährdet sind. Die regionalen Unterschiede seien dabei aber sehr groß.


Voraussetzung für Entschädigung ist eine Bedürftigkeitsprüfung


Antragsberechtigt auf Hilfen sind nun Betriebe mit einem Naturalertragsrückgang um mindestens 30 % im Vergleich zu den Vorjahren. Sie können bis zu 50 % ihres Schadens entschädigt bekommen. Das Geld muss dann später nicht zurückgezahlt werden. Voraussetzung dafür ist eine entsprechende Bedürftigkeitsprüfung durch die Agrarbehörden der Länder. Allerdings sollen die Länder laut Klöckner vorzeitige Abschlagszahlungen in Betracht ziehen. Die Bedürftigkeitsprüfung solle in diesen Fällen nachgeholt werden können. Außerdem sollen die Länder Anträge von Futterbaubetrieben bevorzugt bearbeiten können, heißt es beim BMEL.


BMEL kalkuliert mit deutschlandweit 680 Mio. Euro Schäden


Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) geht bei seinen Berechnungen für die Hilfe von einer die Existenz von Landwirtschaftsbetrieben gefährdenden Schadenshöhe deutschlandweit von 680 Mio. Euro aus. Die Hälfte davon soll nun mit dem Bund-Länder-Programm entschädigt werden. Klöckner begründete die Differenz zu den vom Deutschen Bauernverband und von einigen betroffenen Ländern veröffentlichten Schadenshöhen von bis zu 3 Mrd. Euro deutschlandweit damit, dass das BMEL sich ganz auf die Existenzgefährdung konzentriert habe. „Es gibt einen Unterschied zwischen den allgemeinen Trockenheitsschäden und denen, die unter Bedürftigkeit fallen“, sagte sie. Sie verwies in dem Zusammenhang auf den Bundesrechnungshof, vor dem ihr Programm auch Bestand haben müsse.


Geld soll aus dem Haushalt des BMEL kommen


Die für die Dürrehilfe veranschlagten 150 bis 170 Mio. Euro Bundesmittel sollen aus dem Haushalt des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) kommen. Sollten die BMEL-Mittel nicht ausreichen, habe Bundesfinanzminister Olaf Scholz zugesagt, dass für den Rest der allgemeine Bundeshaushalt aufkommen werde, sagte Klöckner. Zuletzt hatte sich der Bund im Jahr 2003 wegen einer Dürre an Finanzhilfen für existenziell betroffene Landwirte beteiligt. Damals zahlte er mit acht Ländern insgesamt 80 Mio. Euro an 4.400 Betriebe aus.


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