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Artenschutz

WLV: Ja zur Kooperation, Nein zu pauschalen Verboten

In einer aktuellen Resolution wehrt sich der WLV entschieden dagegen, dass die Landwirtschaft immer als alleiniger Hauptverursacher von Biodiversitätsrückgängen an den Pranger gestellt wird.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Vorstand des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV) hat in der Sitzung am 28. Mai eine "Resolution zur Biodiversität und zum Artenschutz" verabschiedet. Diese nimmt insbesondere Stellung zum Bericht zur Lage der Natur 2020 von Bundesumweltministerium (BMU) und Bundesamt für Naturschutz.

"Der WLV wehrt sich entschieden dagegen, dass die Landwirtschaft immer als alleiniger Hauptverursacher von Biodiversitätsrückgängen an den Pranger gestellt wird", heißt es in der Resolution. Die ungebrochene Flächenversiegelung durch Siedlung, Gewerbe und Verkehr, die Einflüsse der Klimaveränderungen und die Schadstoffeinträge durch Industrie oder private Haushalte würden dagegen unter „ferner liefen“ abgetan.

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Im Bericht des BMU wird mehrfach darauf verwiesen, dass der Naturschutz dort Erfolge hat, wo Maßnahmen in Kooperation mit der Landwirtschaft durchgeführt werden. Aus Sicht des WLV liegt genau darin der Schlüssel zum Erfolg, wenn dauerhaft etwas für den Natur- und Artenschutz erreicht werden soll! Deshalb fordern die Vorsitzenden der Kreisverbände, die Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz zu stärken. Pauschalen Verboten und Ordnungsrecht erteilen sie dagegen eine klare Absage.

Die Botschaft „Mehr Kooperation wagen!“ haben WLV, RLV und LSV gestern auch in einer gemeinsamen Presserklärung deutlich gemacht und Umweltministerin Svenja Schulze aufgefordert, auf einseitige Schuldzuweisungen an die Landwirtschaft zu verzichten.

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