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Bauernverband lehnt VDI-Richtlinie zu Bioaerosolen ab

Die Richtlinie des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) zur Bewertung von Bioaerosolimmissionen wird vom Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV) strikt abgelehnt.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Richtlinie des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) zur Bewertung von Bioaerosolimmissionen wird vom Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV) strikt abgelehnt. Aufgrund eines mangelhaften Kenntnisstandes über Wirkung, Ausbreitung und Risiken von Bioaerosolen verbiete sich die Schaffung eines Regelwerks für die Genehmigungspraxis unter anderem von Stallanlagen, erklärte der WLV kürzlich in Münster.


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Als Bioaerosole werden dem Verband zufolge biologische Partikel in der Luft bezeichnet, die je nach Jahreszeit in erheblichem Umfang natürlicherweise gebildet werden, aber auch aus Abfallbehandlungsanlagen oder Ställen stammen können. „Bisher liegen keine hinreichenden Erkenntnisse zu Messung, Wirkung, Bewertung und Hintergrundbelastung sowie zu möglichen Gesundheitsgefährdungen von Bioaerosolen vor“, gab WLV-Hauptgeschäftsführer Werner Gehring zu bedenken. Die Schaffung solch eines Regelwerks für die Genehmigungspraxis werde deshalb vehement abgelehnt. Hier bestehe noch erheblicher Forschungsbedarf.


Unterstrichen wird der Vorwurf fehlender wissenschaftlicher Erkenntnisse laut Gehring durch eine Reihe von Urteilen, die die Anwendung des Richtlinienentwurfs bei der Genehmigung von Stallbauvorhaben untersagen. Die Ablehnung sei dem nordrhein-westfälischen Umweltministerium nachdrücklich vorgetragen worden.


Der WLV hob außerdem hervor, dass die Landwirte bereits mit den geltenden Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) sehr strenge Vorgaben zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft sowie zur Vorsorge vor schädlichen Umwelteinwirkungen einzuhalten hätten. Darüber hinaus würden die Prüfungen des Immissionsschutzrechts sowie der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in Deutschland schon bei kleineren Anlagen beziehungsweise bei mehr Tierarten durchgeführt, als es das europäische Recht vorsehe.

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