Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

topplus Energiekrise

Wo bleiben die Finanzhilfen für ­Heizöl, Holzpellets und Flüssiggas?

Die angekündigten Härtefallhilfen für Heizöl, Holzpellets und Flüssiggas sind für Privatleute noch immer nicht umgesetzt. Für Unternehmen stehen sie sogar in der Schwebe.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Bundesregierung hatte im Dezember 2022 Finanzhilfen für Verbraucher von Heizöl, Pellets und weiteren nicht leitungsgebundenen Energieträgern angekündigt. Das Geld für die Härtefalllösungen sollte vom Bund kommen. Maximal 1,8 Mrd. € wollte der Bund zur Verfügung stellen. Die Auszahlung der finanziellen Mittel und die Ausgestaltung der Verteilung sollten die Länder organisieren.

Doch zwei Monate später fehlen in fast allen Bundesländern dafür noch immer die entsprechenden Antragsverfahren. Derzeit arbeitet die Bundesregierung mit den Ländern an einer Verwaltungsvereinbarung, heißt es dazu aus dem Bundeswirtschaftsministerium auf Anfrage. Zum Beispiel sei noch zu klären, wo und wie Berechtigte diese Hilfen konkret beantragen können und welche Kriterien dafür gelten sollen.

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Bund und Länder rangeln um Zuständigkeiten

Ob das tatsächlich so geschieht, ist allerdings derzeit unklar. Wie die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und die Bundesregierung auf Anfrage mitteilen, ist die fachliche Zuständigkeit für den Härtefallfonds für Heizöl und Holzpellets innerhalb der Bundesregierung noch immer nicht geklärt. Verschiedene Ministerien hätten hier jeweils eigene Zuständigkeiten bei den unterschiedlichen Härtefallregelungen. Die Länder warten danach auf klare Signale der Bundesregierung, was die Umsetzung der Finanzhilfen betrifft.

Bereits mehrfach hätten die Länder gegenüber der Bundesregierung darauf gedrungen, den Prozess weiter voranzubringen, damit die Finanzhilfen schnellstmöglich umgesetzt werden können, heißt es aus NRW. Verbraucherinnen und Verbraucher dürften noch weiter auf die dringend notwendige Entlastung warten müssen.

Zuschüsse nur auf Antrag

Anders als bei der Gas- und Strompreisbremse, die den Nutzern ohne Antrag gewährt wird, sollten für die Entlastungen bei Heizöl, Holzpellets und Flüssiggas Anträge gestellt werden müssen. Dabei sollten Rechnungen von den privaten Haushalten aus dem Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 01.12.2022 berücksichtigt werden können, heißt es den Gesetzen für die Energiepreisbremsen, denen der Bundestag im Dezember zustimmte.

Einen Zuschuss sollte es allerdings nur geben, wenn sich der Preis in der Zeit mindestens verdoppelt hat. Wenn in dem Jahr die Lieferung nur 100 € mehr gekostet hat, gibt es keine Hilfe (sogenannte Bagatellgrenze). Zudem sollte die Höhe der Entlastung ist bei maximal 2.000 € gedeckelt werden.

Nur Berlin hat Antragsverfahren auf den Weg gebracht

Bisher gibt es nur im Land Berlin eine Lösung. Berlin hat ein eigenes Programm für Eigentümer einer Öl- oder Holzpelletheizung gestartet. Dafür stehen dort 75 Mio. € aus dem Landeshaushalt bereit. Für das Programm hat Berlin einen Referenzpreis für Heizöl bei 0,71 € je Liter inklusive Mehrwertsteuer festgelegt. Wer seinen Tank für mehr als 1,21 € je Liter, das 1,7-fache des Ausgangswerts, aufgefüllt hat, kann demnach einen Antrag stellen.

Für Pellets beträgt der Referenzpreis 0,24 € je Kilogramm, für Kohle 0,10 €. Den Zuschuss bei der Investitionsbank Berlin beantragen können nur diejenigen, die auch die Rechnung des Energielieferanten bezahlt haben. In Berlin können auch Gewerbetreibende mit einer Öl- oder Pelletheizung einen Zuschuss erhalten.

Unternehmen mit Öl- und Pelletheizung fallen durch's Raster

Im Härtefallfonds des Bundes wird das anders sein. Anträge dafür werden laut Bundeswirtschaftsministerium, wenn es sie gibt, nur Privathaushalte und Wohnungsunternehmen stellen können. Für Unternehmen werde es eigene Härtefallhilfen geben, so das Bundeswirtschaftsministerium.

Aus einem aktuellen Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestags geht hervor, dass die finanzielle Unterstützung des Bundes zu Energie-Härtefallregelungen für kleine und mittlere Unternehmen keine Hilfen für Heizöl und Pellets umfasst. Die Härtefallregelungen seien auf die Entlastung von Strom und leitungsgebundenen Energieträgern (Gas, Wärme) zu begrenzen und nicht auf leitungsungebundene Energieträger wie Heizöl und Pellets auszuweiten, heißt es dort.

Kritik aus Bayern und NRW

Gegen den Beschluss die Gewerbetreibenden von den Härtefallhilfen bei Öl und Pellets auszuschließen, regt sich bundesweit Kritik. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder sprach am Freitag von „Wortbruch“. „Wir ersetzen das Geld, das vom Bund fehlt“, versprach der CSU-Chef nach einer Sitzung des Parteivorstands in München. Derzeit würden die Hilfsprogramme entsprechend vorbereitet, damit bei einer drohenden Überforderung der Energiekosten Hilfen beantragt werden könnten.

Zuvor hatte auch der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) die Bundesregierung dafür kritisiert, entgegen ihrer Zusage nicht für eine Entlastung von kleinen und mittleren Unternehmen gesorgt zu haben, die mit Öl und Pellets heizen. „Gerade unsere kleinen und mittleren Unternehmen brauchen in der Krise Klarheit. Sie müssen in die Ankündigungen der Bundesregierung vertrauen können“, sagte Wüst am Donnerstag der „Rheinischen Post“.

Die Wirtschaftsministerkonferenz der Länder hatte bereits in der Woche zuvor an den Haushaltsausschuss des Bundestages appelliert, die „kontraproduktive Entscheidung“ zu revidieren.

Mehr zu dem Thema

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.