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Wo liegen die Kompromisslinien zur GAP?

Bund und Länder wollen sich am heutigen Mittwoch auf weitere Eckpunkte zur Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland einigen. Es ist ein Feilschen um Prozentpunkte. Ein Überblick über die Positionen

Lesezeit: 5 Minuten

Am heutigen Mittwoch treffen sich die Agrarminister und Agrarministerinnen erneut zu einer Sonderagrarministerkonferenz zur Umsetzung der EU-Agrarreform ab 2023 in Deutschland. Im Vorfeld hagelt es Vorschläge, Anregungen und Kritik. Letztendlich ist es ein Feilschen um Prozentpunkte bei der Verteilung der Agrarmittel zwischen Einkommensstützung, Honorierung von ökologischen Leistungen, der Berücksichtigung von verschiedenen Betriebsgrößen und Betriebsarten und zwischen den Regionen.

Aktuell zieht sich die Trennlinie der verschiedenen Interessen zwischen den acht grünen Länderagrarministerin und den acht Ländern, in denen CDU, CSU, SPD, FDP und Linke das Agrarministerium führen, die sich zusammen geschlossen haben. Noch passen die Länderbündnisse und Forderungen nicht mit den Interessen vom CDU-geführten Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) über ein. Und auch das SPD-geführte Bundesumweltministerium, mit dem sich das BMEL auch noch einigen muss, hat eigene Vorstellungen.

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Ein Überblick über die zentralen Punkte:

Bedingungen an die Basisprämie

Für alle Landwirte relevant werden die Bedingungen für den Erhalt der Basisprämie sein (Konditionalität). Der BMEL Vorschlag sieht 3% nichtproduktive Fläche vor, bei der Zwischenfrüchte, anders als bisher, nicht mehr angerechnet werden dürfen. Zudem soll es keine Umwandlung von Dauergrünland in Mooren und Feuchtgebieten geben. Außerdem soll mit Hilfe einer Stichtagsregelung angelegtes Grünland seinen Ackerstatus behalten, ohne dass gepflügt werden muss. Die EU gibt für die nichtproduktiven Flächen einen Korridor von 3% Brache oder 5% bei Anrechnung von Zwischenfrüchten vor. Das tragen sowohl die grünen als auch die anderen Agrarminister der Länder mit. Das BMU fordert mindestens 5% Brache und will zudem Pufferstreifen entlang von Fließgewässern von 5 Metern als Bedingung für die Basisprämie machen. Der Bauernverband drängt darauf, dass Leguminosen, Zwischenfrüchte und Untersaaten auf die vorgeschriebenen nichtproduktiven Flächen angerechnet werden dürfen. Die Umweltverbände fordern hingegen einen Flächenanteil von mindestens 10% nichtproduktive Fläche.

Umschichtung in die 2. Säule

Bei der Umschichtung von Mitteln von den Direktzahlungen zu den Agrarumweltmaßnahmen in die 2. Säule schlägt das BMEL ab 2023 eine Erhöhung von heute 6% auf 8 % vor. Das unterstützen auch die nicht-grünen Länder, wollen aber einem steigenden Korridor bis mindestens 10 % Umschichtung im Jahr 2027 erreichen. Die grünen Agrarminister hingegen fordern bereits ab 2023 ganze 15 % der Mittel umzuschichten und wollen den Satz jedes Jahr um 1% Punkt bis 2027 auf 19% zu erhöhen. Das BMU will hingegen mit 10% Umschichtung 2023 starten und diese auf 17,5% im Jahr 2027 steigern. Der Deutsche Bauernverband möchte weiterhin nur 6 % aus der 1. in die 2. Säule umschichten. Die Umweltverbände plädieren für eine Umschichtung von bis zu 25%.

Anteil Öko-Regelungen in der 1. Säule

Das BMEL will 20 % der Mittel von den Direktzahlungen für Öko-Regelungen (Eco-Schemes) vorhalten. Dem stimmen auch die schwarz-rot-gelb-roten Agrarminister der Länder zu. Sollte in den Trilog-Verhandlungen auf EU-Ebene noch ein höheres Budget (ab 25 %) für die Öko-Regelungen verpflichtend festgesetzt werden, schlagen die Länder vor, zu prüfen, inwieweit Teile von Leistungen der 2. Säule auf die Öko-Regelungen angerechnet oder verschoben werden können. Die grünen Länder setzen hingegen auf die Ökoregelungen als Zukunftsfinanzmodell und fordern den vom EU-Parlament vorgeschlagenen Anteil von 30% auszuschöpfen. Das BMU will ebenfalls mit 30% beginnen und schlägt einen Anstieg auf 45% bis zum Jahr 2027 vor. Der Deutsche Bauernverband geht leicht höher als das BMEL und fordert 22-24 % der Gelder aus der 1. Säule für Öko-Regelungen zu reservieren. Die Umweltverbände wollen hingegen bis 2027 stufenweise bis zu 70% der Direktzahlungen in Öko-Regelungen umformen.

Kappung und Degression bei Großbetrieben

Um kleine und mittlere Betriebe zu stärken, möchte das BMEL eine Mischung aus Umverteilung zugunsten der erste Hektare und Degression der Direktzahlungen ab 60.000 € anwenden. Danach sollen 10 % der Direktzahlungen für einen Zuschlag für die ersten 60 Hektare umgewandelt werden. Größeren Betrieben, die mehr als 60.000 € Basisprämie (ab ca. 330 ha) erhalten, wird der darüberhinausgehende Betrag im Rahmen der Degression um 5 % gekürzt - bei mehr als 100.000 € (ab ca. 500 ha) steigt die Kürzung auf 10%. Von der Degression wollen allerdings weder die grünen Agrarminister noch die anderen Agrarminister etwas wissen. Alternativ schlagen die nicht-grünen Agrarminister vor, 12 % der Direktzahlungen auf die ersten Hektare umzuverteilen. Auch der DBV lehnt jegliche Kappung und Degression der Zahlungen nach Betriebsgröße ab und stellt sich hinter den höheren Zuschlag für die 1. Hektare. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) setzt sich für eine Kappung der Basisprämie bei 150.000 € sowie eine Verdreifachung der Mittel für kleinere und mittlere Betriebe durch eine entsprechende Umverteilung ein.

Weidetierprämie

Als neuen Punkt haben die Agrarminister von CDU, CSU, SPD, FDP und Linken eine gekoppelte Weidetierprämie mit in die Schlussverhandlungen um die GAP in Deutschland eingebracht. Sie wollen 1,5 % der Direktzahlungen für eine Weidetierprämie von 30 € / Mutterschaf und Ziege sowie 60 € / Mutterkuh etablieren. Unterstützung gibt es dafür von den grünen Agrarministern. Das BMEL hat die Weidetierprämie allerdings bisher mit Verweis auf die Abschaffung von gekoppelten Prämien abgelehnt. Genauso wie das BMEL argumentiert auch der Bauernverband gegen die Weidetierprämie. Begrüßt wird diese Maßnahme von den Umweltverbänden.

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