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Weidetierschutz-Richtlinie

Wölfe: Hessen unterstützt bei Anschaffung und Unterhalt von Zäunen und Schutzhunden

Hessen erstattet 80 % der Anschaffungskosten für Herdenschutzmaßnahmen gegen den Wolf; maximal sind 30.000 € je Betrieb und Jahr möglich.

Lesezeit: 3 Minuten

Hessens Landwirtschaftsministerin Priska Hinz (Grüne) ist zwar weiterhin davon überzeugt, dass von Wölfen keine Gefahr ausgeht, auf Druck der Tierhalter erweitert das Ministerium aber die Förderangebote zum Weidetierschutz.

Der überwiegende Teil von Nutztierrissen, der auf Wölfe zurückgeführt werden kann, entsteht bei Schafen und Ziegen. Deshalb ist der Fokus der Förderung auf diese Tierarten ausgerichtet. Neben dem sogenannten Grundschutz, einer wolfsabwehrenden Mindestsicherung, die landesweit gefördert wird, ist die neue Förderung speziell auf Gebiete (Wolfspräventionsgebiete) zugeschnitten, in denen bereits Übergriffe von ansässigen Wölfen auf Nutztiere vorkamen, erklärte sie am Mittwoch in Wiesbaden.

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Der Wolf ist nach Hessen zurückgekehrt. Die mit der Rückkehr verbundenen Befürchtungen vieler Tierhalter haben sich bislang nicht erfüllt. Wir wollen weiter alles dafür tun, damit das auch in Zukunft so bleibt

Auch die Halter anderer Tierarten will sie nicht allein lassen: War ihr Tierbestand von einem Übergriff betroffen, wird ebenfalls ein erweiterter Herdenschutz gefördert. Förderfähig sind Investitionen für den Erwerb und die Installation wolfsabweisender, über den Grundschutz hinausgehender Schutzzäune und technischer Einrichtungen, die Nachrüstung vorhandener Zäune, Ausrüstungsgegenstände, wie Stromgeräte, die Anschaffung von Herdenschutzhunden, die Errichtung von Untergrabschutz, der über den Grundschutz hinausgeht und die Einrichtung von Nachtpferchen.

Die Förderung beträgt 80 % der Anschaffungskosten und ist auf maximal 30.000 € je Betrieb und Jahr begrenzt. Zudem können Zuwendungen für nachgewiesene, laufende Betriebsausgaben, wie etwa die Wartung der Zäune oder die Unterhaltung der Herdenschutzhunde, gefördert werden. Die Höchstförderung beträgt 1.230 € je Kilometer mobilen Zaun für wolfsabweisende Zäune bei Schafen und Ziegen, 235 Euro je Kilometer feststehenden Elektrozaun und 1.920 € je Herdenschutzhund.

Schadensausgleich geregelt

In der neuen Richtlinie ist auch der Schadensausgleich bei nachgewiesenen Wolfsübergriffen geregelt. Nach einigen Jahren mit durchziehenden Wölfen sind mittlerweile fünf Wolfsterritorien in Hessen bestätigt, in denen Wölfe sesshaft geworden sind.

Der Schutz von Weidetieren ist Teil des Wolfsmanagementplans in Hessen. Dieser Plan wird stetig an die aktuellen Entwicklungen angepasst. Dazu wird das Wolfszentrum Hessen einen jährlichen Monitoringbericht vorlegen, der die Bestandsentwicklung der Wölfe in Hessen aufzeigt. In diesem Jahr gab es bisher 97 Wolfsnachweise (genetische Proben und Fotofallen-Aufnahmen) und drei Nutztierrisse. Die Weiterentwicklung des Wolfsmanagementplans erfolgt in Zusammenarbeit mit den Verbänden aus den Bereichen Landwirtschaft, Naturschutz und Jagd im Rahmen der AG Wolf. Zur ersten Sitzung im Herbst dieses Jahres ist bereits eingeladen.

Bereits 2018 wurde für die Schaf- und Ziegenhaltungsbetriebe flächendeckend die Förderung der Aufrechterhaltung des Grundschutzes eingeführt. Das Land stellt dafür jährlich 1 Mio. € bereit. Der Fördersatz beträgt 40 €/ha. 2020 wurde außerdem die Weidetierprämie eingeführt und in diesem Jahr von bisher 1 Mio. € auf 2 Mio. € pro Jahr erhöht. Ab 2023 ist bundesweit eine EU-finanzierte Zahlung für Schafe, Ziegen und Mutterkühe vorgesehen.

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