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Wohin mit Gülle und Gärresten?

Bei der neuen Düngeverordnung ist vorgesehen, nicht nur wie bisher den Stickstoff aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft auf die N-Obergrenze von 170 kg/ha anzurechnen, sondern auch den Stickstoff aus Wirtschaftsdüngern pflanzlicher Herkunft. Angerechnet werden muss dann z.B.

Lesezeit: 3 Minuten

Bei der neuen Düngeverordnung ist vorgesehen, nicht nur wie bisher den Stickstoff aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft auf die N-Obergrenze von 170 kg/ha anzurechnen, sondern auch den Stickstoff aus Wirtschaftsdüngern pflanzlicher Herkunft. Angerechnet werden muss dann z.B. auch der Stickstoff aus Kompost und Klärschlamm, vor allem aber auch der Stickstoff, der über pflanzliche Substrate in die Biogasanlagen gelangt, berichtet Günter Jacobs von der Landwirtschaftskammer NRW im Wochenblatt Westfalen-Lippe.

 

Zusätzlich soll der Stickstoff aus der Schweinehaltung statt wie bisher mit 70 % der Ausscheidungen künftig mit 80 % berücksichtigt werden. Auch ist geplant, den maximal zulässigen Phosphatsaldo für gut versorgte Böden (über 20 mg P2O5 je 100 g Boden) von derzeit 20 kg/ha P2O5 auf null abzusenken.


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Nährstoffabgabe teurer


Die geplante Verschärfung hat erhebliche Auswirkungen für die Betriebe, erklärte Richard Wüstholz von der Uni Hohenheim. Und zwar in mehrerer Hinsicht:

 

Steigende Kosten für Nährstoffexport:Auf der Basis von Nährstoffbilanzen auf Gemeindeebene wurde allein für NRW ein zusätzlicher Flächenbedarf von rund 40.000 ha ermittelt, was 2,7 % der verfügbaren Fläche entspricht. In Niedersachsen werden 134.000 ha zusätzlich gebraucht (5,3 % der verfügbaren LF).

 

Die Folge ist, dass mehr Wirtschaftsdünger in weiter entfernte Regionen transportiert werden müssen. Dadurch werden die Kosten für den Wirtschaftsdüngerexport weiter ansteigen. Im Durchschnitt wird in den viehstarken Regionen Niedersachsens und NRWs ein Anstieg der Exportkosten um 47 % prognostiziert, wobei große Unterschiede je nach Region und Zeitpunkt der Abgabe bestehen.

 

Die ebenfalls angedachte Regelung, wonach über Gärreste auf Flächen zum Anbau von Kulturen zur Biogaserzeugung bis zu 250 kg Gesamt-N je Hektar ausgebracht werden können, würde eine gewisse Entlastung bringen.

 

Pachtpreise steigen: Eine alternative Handlungsoption zum vermehrten Export stellt die Vergrößerung der betrieblichen Ausbringfläche dar. Das hat jedoch Auswirkungen auf die Bodenmärkte: Mit zunehmenden Verbringungskosten steigt die Pachtzahlungsbereitschaft der Betriebe, die Wirtschaftsdünger abgeben müssen.

 

Über höhere Pacht- oder Kaufpreise sind dann auch Betriebe ohne überbetriebliche Wirtschaftsdüngerverbringung betroffen. Es wird für wahrscheinlich gehalten, dass in zahlreichen Betrieben keine angemessene Entlohnung der eingesetzten Faktoren mehr erreicht wird, so dass sich die Betriebe anpassen müssen. Regionen mit geringem Nährstoffanfall gewinnen an relativer Vorzüglichkeit.


Gülle separieren?


Um die Exportkosten zu senken, kann die Gülle separiert werden. Dabei erscheint es sinnvoll, die abgetrennte Festphase in Biogasanlagen zu vergären, die in weiter entfernten Ackerbauregionen angesiedelt sind. Wie sich die Nährstoffgehalte und die Biogaserträge durch Separierung verändern, untersuchte Hans-Jörg Brauckmann von der Uni Osnabrück.


Seine Ergebnisse sowie weitere Details und Lösungen zum Nährstoffproblem lesen Sie jetzt im Wochenblatt Westfalen-Lippe 29/2014.

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