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Rechtsicherheit

Wolf: Bundestag beschließt Änderung des Naturschutzrechts

Das Bundesumweltministerium will mit einer Änderung des Naturschutzgesetzes Rechtssicherheit bei der im Einzelfall notwendigen Entnahme von Wölfen schaffen, wenn ernste wirtschaftliche Schäden drohen.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundestag hat am Donnerstag neue Regelungen zum Umgang mit dem Wolf beschlossen. Mit der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes sollen berechtigte Sorgen der Bevölkerung, die Interessen der Weidetierhaltung und der Schutz des Wolfs als streng geschützter Tierart in einen angemessenen Ausgleich gebracht werden, erklärt das Bundesumweltministerium. Die Novelle muss noch den Bundesrat passieren.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze versicherte, die berechtigte Sorgen der Bevölkerung und die Interessen der Weidetierhaltung ernst zu nehmen. Der Herdenschutz sei dabei von zentraler Bedeutung, denn Nutztierrisse in Wolfsgebieten ließen sich nur durch gute und flächendeckende Herdenschutzmaßnahmen effektiv verhindern. "Daher habe ich mich gemeinsam mit meiner Amtskollegin Julia Klöckner auch dafür eingesetzt, dass die Finanzierungsmöglichkeiten etwa für Herdenschutzhunde und -zäune auf europäischer und nationaler Ebene verbessert werden. Dies betrifft sowohl die Kosten für die Anschaffung als auch den Aufwand für die laufende Unterhaltung.“

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Zudem wird eine Regelung für den Fall getroffen, dass sich Nutztierrisse keinem bestimmten Wolf eines Rudels zuordnen lassen oder dieser sich im Gelände nicht mit hinreichender Sicherheit von anderen Wölfen unterscheiden lässt. Der Abschuss von einzelnen Rudelmitgliedern darf dann nur im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zu einem Rissereignis erfolgen, bis die Nutztierrisse aufhören, so Schulze weiter.

In jedem Fall dürften Wölfe nur geschossen werden, wenn die zuständige Naturschutzbehörde eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt hat. Wie der Bundestag nun noch einmal klargestellt hat, setzt eine Ausnahme immer voraus, dass weitere Schäden nicht durch zumutbare Herdenschutzmaßnahmen vermieden werden können.

In Umsetzung der Empfehlungen internationaler Naturschutzübereinkommen ist vorgesehen, dass Wolfshybriden durch die zuständigen Behörden zu entnehmen sind. Zudem sollen Regelungen zur Mitwirkung von Jagdausübungsberechtigten bei behördlich angeordneten Entnahmen getroffen werden.

Um eine Gewöhnung von Wölfen an den Menschen und die damit verbundenen Risiken von vornherein zu verhindern, soll nun das Füttern und Anlocken mit Futter von wildlebenden Wölfen verboten und als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

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