Die Ausweisung „wolfsfreier Zonen“ auf Gemeindeebene, die zum Schutz von Weidetieren vielfach gefordert werden, ist rechtlich unzulässig. Zu diesem Ergebnis ist der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem kürzlich vorgelegten Gutachten gekommen, das die agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der Linken, Kirsten Tackmann, in Auftrag gegeben hatte.
„Wolfsfreie Zonen“ widersprechen demnach den Vorgaben der Flora-Fauna-Habitat-(FFH-)Richtlinie. Darüber hinaus sehe das Bundesnaturschutzgesetz Ausnahmen zum Schutz der Wölfe nur in Einzelfällen vor.
Tackmann nahm die Ergebnisse als Begründung dafür, den Ruf des Bauernbundes Brandenburg nach der Einrichtung „wolfsfreier Zonen“ in dem Bundesland als „Populismus auf Kosten der Weidetierhaltungen“ zu kritisieren. Die Diskussion sei eine „Jagd auf Pappkameraden“, die nur von der dringend notwendigen Debatte ablenke, dass in Brandenburg „endlich ein Rechtsanspruch auf Unterstützung bei Herdenschutzmaßnahmen gebraucht wird und eine angemessene Schadensregulierung“.
Die Linken-Politikerin forderte bundeseinheitliche und vollumfänglich finanzierte Herdenschutzmaßnahmen. Zudem sei eine Agrarpolitik nötig, die die Weidetierhaltung als gesellschaftlich wichtige Arbeit wertschätze. Dazu müsse zum Beispiel eine Weidetierprämie eingeführt werden. Die Hoffnung, dass durch Herdenschutzmaßnahmen eine Koexistenz von Wolf und Weidetier möglich ist, wird in der landwirtschaftlichen Praxis allerdings nicht geteilt.
Vergangene Woche rief auch der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) die Politik dazu auf, die Entnahme von Wölfen durch eine zügige Anpassung des EU-Rechts zu erleichtern.