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Wolfsmanagement mit Hilfe des Jagdgesetzes

Warum sollte der Wolf ins Bundesjagdgesetz aufgenommen werden? Auf diese Frage gibt jetzt der Deutsche Jagdverband (DJV) Antworten: Mit einem Zuwachs der Wolfspopulation von rund 30 Prozent pro Jahr würden die Konflikte, insbesondere mit Weidetieren, weiter zunehmen.

Lesezeit: 3 Minuten

Warum sollte der Wolf ins Bundesjagdgesetz aufgenommen werden? Auf diese Frage gibt jetzt der Deutsche Jagdverband (DJV) Antworten: Mit einem Zuwachs der Wolfspopulation von rund 30 Prozent pro Jahr würden die Konflikte, insbesondere mit Weidetieren, weiter zunehmen. Um die Akzeptanz des Wolfes in der Bevölkerung zu stärken, müssten diese Konflikte aber gelöst werden. Dafür eigne sich die Überführung des Wolfes vom Naturschutzgesetz in das Bundesjagdgesetz, so der DJV in seinem Frage-Antwort-Papier.

 

Das Naturschutzrecht sei als reines Schutzrecht konzipiert, das Jagdrecht hingegen sowohl als Schutzrecht, als auch als Instrument zur Lösung von Konflikten und zum Ausgleich von Interessen. Mit dem Wolf im Jagdrecht könnte eine Grundlage geschaffen werden, um bundesweit gültige Managementmaßnahmen auf Basis des aktuellen Koalitionsvertrages der Bundesregierung zu erarbeiten.


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Dem DJV gehe es bei der Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz nicht darum, den Wolf wie anderes Wild zu bejagen. Es gehe darum, auffällige Wölfe erlegen zu dürfen, die etwa keine Scheu vor Menschen zeigten oder sich auf Nutztiere als Beute spezialisierten. Jagdrecht heiße nicht gleich Bejagung, der Wolf bliebe nach wie vor streng geschützt.


Nur ein kleiner Teil der Arten, die im Jagdrecht sind, hätten überhaupt eine Jagdzeit. Die anderen, wie Fischotter, Luchs oder Seehund seien ganzjährig geschont. „Es geht nicht um eine reguläre Bejagung, sondern um ein besseres Konfliktmanagement“, verdeutlicht DJV-Präsident Fischer. Vom illegalen Töten von Wölfen distanziert sich der DJV ausdrücklich.

 

Bewaffnete Eingreiftruppen untauglich


Der DJV lehnt Vorstöße wie in Brandenburg und Südwestdeutschland vehement ab, über Behörden bewaffnete, ortsunkundige Eingreiftruppen entsenden zu wollen. „Wenn es um die Entnahme von Wölfen geht, muss immer der ortskundige Jäger erster Ansprechpartner sein. Nur wenn der Jagdausübungsberechtigte notwendige Managementmaßnahmen nicht umsetzen kann oder will, sollten Behörden tätig werden“, fordert DJV-Präsident Hartwig Fischer.

 

Wolfsrisse – eine Bilanz


Im Jahr 2007 haben Wölfe offiziell etwa 100 Nutztiere verletzt oder getötet, 2016 wurde die Grenze von bundesweit 1.000 Nutztieren erstmals überschritten. Die meisten Übergriffe fanden 2016 in Brandenburg (91), Niedersachsen (68), Sachsen und Sachsen-Anhalt (jeweils 44) statt. Im wenig bewaldeten Kreis Cuxhaven wurden im Jahr 2017 95 Risse gemeldet, 22 davon Rinder. Daraufhin ist die Mindesthöhe für einen wolfssicheren Zaun von 1,20 auf 1,40 Meter erhöht worden. Doch auch diese Zaunhöhen haben Wölfe bereits übersprungen.


Kritiker äußern, dass eine stufenweise Erhöhung der Zäune eher einen Trainingseffekt für die physisch robusten und intelligenten Raubtiere darstellt. In einem Gutachten des Bundeslandwirtschaftsministeriums über Mindestanforderungen zur Haltung von Säugetieren (2014), etwa in Zoos, empfiehlt sich für Hundeartige wie den Wolf eine Umzäunung mit Überhang nach innen. Wölfe könnten, wenn sie Kämpfen ausweichen wollten, bis zu 2,80 Meter hoch klettern und springen.

 

Sind Jäger Schadenersatzpflichtig für gerissenes Vieh, wenn der Wolf im Jagdrecht ist?


Schäden durch Wolfsrisse müssten auch bei einer Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht nicht gezahlt werden, weder vom Jagdpächter noch von der Jagdgenossenschaft, so der DJV. Wildschadensersatz gäbe es nur für Schäden an Grundstücken und der darauf wachsenden Pflanzen, nicht aber für gerissene Weidetiere. Die Rückkehr des Wolfes sei in erster Linie ein gesellschaftliches Anliegen, daher sollten Weidetierhalter aus öffentlichen Mitteln entschädigt werden, fordert der DJV.

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