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Wolfsproblem: EU kündigt neue Leitlinien zum Artenschutz an

Die EU-Kommission zeigt großes Verständnis für die Situation im Umgang mit Problemwölfen. Sie kündigte an, ihre Leitlinien zum Artenschutz zu überarbeiten, nachdem Sachsens Umweltminister Thomas Schmidt in einem Gespräch mit Humberto Delgado Rosa von der Kommission auf den dringenden Handlungsbedarf hingewiesen hatte.

Lesezeit: 3 Minuten

Die EU-Kommission zeigt großes Verständnis für die Situation im Umgang mit Problemwölfen. Sie kündigte an, ihre Leitlinien zum Artenschutz zu überarbeiten, nachdem Sachsens Umweltminister Thomas Schmidt in einem Gespräch mit Humberto Delgado Rosa, dem für Naturschutz zuständigen Abteilungsleiter der Generaldirektion Umwelt, auf den dringenden Handlungsbedarf hingewiesen hatte. Delgado Rosa sagte zu, bei den Leitlinien die langjährigen Erfahrungen von Sachsen mit einfließen zu lassen.


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Eine konkrete Zusage erhielt Schmidt für sein Anliegen, Wölfe im Rahmen des Monitorings mit sogenannten „Soft Catch Traps“ einzufangen. Die Kommission hat zugesagt, einem entsprechenden Antrag zuzustimmen. Sie misst dabei der Einsatzmöglichkeit dieser Fallen eine besondere Bedeutung zu, ohne den Tierschutz außer Acht zu lassen. Damit würden jahrelange Bemühungen und Hoffnungen der Wissenschaftler und Experten des Wolfsmanagements in ganz Europa erfüllt, zeigt sich Schmidt erfreut.


„Wölfe sind streng geschützt und dürfen nicht bejagt werden. Dennoch kann es erforderlich sein, einzelne Tiere einzufangen, zum Beispiel, um sie mit einem Peilsender zu versehen und so ihren Aktionsradius beobachten zu können“, so der Minister. Am besten geeignet wären dafür die „Soft Catch Traps“, also modifizierte, zertifizierte Tellereisen, die die Wölfe mit gepolsterten Bügeln festhalten, ohne sie zu verletzen. Da diese Fallen von der Grundkonstruktion einem Tellereisen entsprechen, ist ihr Einsatz aus Tierschutzgründen durch die Tellereisen-Verordnung der EU grundsätzlich verboten.


„Gerade die Mitgliedstaaten haben gegenüber der EU-Kommission Berichtsverpflichtungen nach EU-Naturschutzrecht, was verlässliche und seriöse Bestandsdaten zu besonders geschützten Tierarten erfordert. Hierzu sind ‚Soft Catch Traps‘ unverzichtbar.“ Umso erfreulicher ist es, dass die EU-Kommission in dem Gespräch mit dem Minister nun erstmals anerkannte, dass eine entsprechende Ausnahmeregelung aus der Tellereisen-Verordnung für wissenschaftliche Zwecke notwendig ist.


Wolfhybride-Welpen auf Standortübungsplatz Ohrdruf werden entnommen


Unterdessen teilt das Thüringer Umweltministerium mit, dass eine Wölfin auf dem Truppenübungsplatz Ohrdruf 6 Welpen großgezogen hat. Bei den Nachkommen handele es sich zweifelsfrei um Hybride - also eine Kreuzung aus Wolf und Haushund. Die 4 weiblichen und 2 männlichen Jungtiere werden auf ein Alter von rund 5 Monaten geschätzt.



Die Empfehlung der Experten ist eindeutig: Aus Artenschutzgründen müssen die Jungtiere aus der Natur entnommen werden. Damit wird die Wildtierpopulation Wolf vor dem Eindringen von Haushund-Genen geschützt. Eine Vermischung der Gene würde den Fortbestand der Wolfspopulation gefährden. Da der Aktionsradius der Tiere schnell wächst und sie bereits im Winter geschlechtsreif werden, d.h. eigene Reviere suchen, empfehlen die Experten eine möglichst schnelle Tötung.



Ein Betäuben der Tiere und der Transport in ein Gehege ist aus Sicht der DBBW keine tierschutzgerechte Alternative. Erfahrungen aus Sachsen zeigen, dass die dort gefangenen Hybridwelpen sehr unter der Gehege-Haltung gelitten haben. Für die letale Entnahme der Wolf-Hybriden werden im nächsten Schritt die arten- und tierschutzrechtlichen Voraussetzungen geschaffen.

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