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Wolfsschutz: Schleswig-Holstein gibt Winterbegrünung für Schafe frei

Schaf- und Ziegenhalter in Schleswig-Holstein dürfen jetzt Winterbegrünungen abweiden. Das erleichtert das Setzen von Zäunen zur Wolfsprävention.

Lesezeit: 2 Minuten

Schleswig-Holstein geht bei der Erleichterung der Wolfsprävention einen neuen Weg: Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht hat Winterbegrünungsflächen im Land auch für die Beweidung von Schafen und Ziegen freigegeben.

Schaf- und ziegenhaltende Betriebe hätten jetzt die Möglichkeit, weitere Ackerflächen in die Wintergräsung einzubeziehen. Das erleichtere zusätzlich das Setzen von Zäunen zur Wolfsprävention, da Ackerschläge zumeist größer und besser befahrbar seien als Grünlandflächen, heißt es. „Ich freue mich sehr, dass wir diese Idee aus den Gesprächen mit den Schafhaltungsverbänden aufgreifen und umsetzen konnten“, sagte Albrecht.

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NABU will Wolfsabschüsse verhindern

Unterdessen startete der Naturschutzbund Deutschland (NABU) eine Online-Mobilisierungsaktion "Hände weg vom Wolf!“. Damit wollen die Tierschützer den vom Bundeskabinett verabschiedeten Änderungsentwurf des Bundesnaturschutzgesetzes, durch den mehr Rechtssicherheit beim Wolfsabschuss erreicht werden soll, im Bundestag stoppen.

Gemeinsam mit Bürgern und Politikern will die Naturschutzorganisation an die Abgeordneten appellieren, gegen diese Änderungen zu stimmen und sich „endlich für praktische und echte Lösungen für die Koexistenz von Mensch, Weidetier und Wolf einzusetzen“. Gebraucht würden eindeutige Kriterien und konkretere Definitionen zur Ausnahmegenehmigung für eine Entnahme. Das wäre auch ohne die Öffnung des Gesetzes möglich.

Dagegen suggerierten die geplanten Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes eine Rechtssicherheit, die in der Realität nicht existiere, so die Einschätzung des NABU. Die Entscheidungen landeten am Ende trotzdem als Einzelfälle vor Gericht. Außerdem könnten Wölfe durch die Gesetzesänderungen „künftig auch einfacher getötet werden“.

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