News
Zahl der Einsprüche nicht maßgeblich bei einer Patentanfechtung
Entscheidungen des Europäischen Patentamtes (EPA) auch zu Patenten auf Pflanzen werden allein auf der Grundlage der rechtlichen Vorgaben getroffen. Deshalb seien bei einer Anfechtung ausschließlich die im Einspruch vorgebrachten, rechtlichen Einwände und nicht die Zahl der Einwender ausschlaggebend.
Entscheidungen des Europäischen Patentamtes (EPA) auch zu Patenten auf Pflanzen werden allein auf der Grundlage der rechtlichen Vorgaben getroffen. Deshalb seien bei einer Anfechtung ausschließlich die im Einspruch vorgebrachten, rechtlichen Einwände und nicht die Zahl der Einwender ausschlaggebend. Das hat der Pressesprecher der Behörde, Rainer Osterwalder, klargestellt.
Hintergrund ist der Masseneinspruch gegen ein Patent auf die Zucht von Tomaten mit erhöhtem Flavonolgehalt, das vom EPA im August 2015 dem Saatgut- und Pflanzenschutzmittelkonzern Syngenta gewährt worden ist. In der vergangenen Woche wurden dazu die Einspruchsanträge von rund 65 000 Bürgern eingereicht; dazu hatte unter anderem die Nichtregierungsorganisation Campact aufgerufen.
„Es kommt in der Biotechnologie immer wieder zu Aktionsbündnissen, die dann unter der Federführung einer Nichtregierungsorganisation Einspruch gegen ein Patent einlegen. Entscheidend ist dabei aber der Einspruchsgrund, der rechtlicher Art sein muss“, erklärte Osterwalder. Es gelte dann zu klären, warum nach Maßgabe des europäischen Patentübereinkommens das entsprechende Patent nicht hätte erteilt werden dürfen.
Die Untersuchung erfolge dann durch eine Gruppe von Patentprüfern, die zuvor nicht mit dem Fall befasst gewesen seien. Das Schutzrecht bleibe jedoch so lange bestehen, bis es letztinstanzlich widerrufen werde. Im vorliegenden Fall befürchten die Einwender, dass die Patentierung der Tomate den Weg zur „Biopiraterie“ ebnet. So seien die betreffenden Pflanzen in Peru und Chile entdeckt worden, während Syngenta die weitere Züchtung als eigene Erfindung deklariert habe.
Geringe Chancen im Agrarbereich
Im Agrarbereich gelangen nach Aussage des EPA-Pressesprechers viele Einreichungen für Patente gar nicht erst bis zur Erteilung. So erreichten nur etwa 50 % der beantragten Schutzrechte dieses Stadium, während die andere Hälfte schon während des Verfahrens zurückgezogen werde. „Es geht hier nicht um das bloße Abstempeln von Anträgen, sondern um eine sehr ausführliche, technische Prüfung über rechtliche Sachverhalte. Wir sind hier gebunden durch die Rechtsprechung unserer Beschwerdekammern und durch unser Gesetzrecht, das auch bei der Prüfung von Einsprüchen Anwendung findet“, so Osterwalder.
Eine Anfechtung erfolge bereichsübergreifend im Schnitt bei 5 % der vom EPA erteilten Patente. Bei diesem Mechanismus handele es sich um „eine zusätzliche Sicherheit, die der Gesetzgeber eingebaut hat, damit keine Patente in Kraft treten, die dem europäischen Patentrecht nicht entsprechen“.
Die Redaktion empfiehlt
-
Streit mit EU-Kommission
Eiszeit zwischen den Europäischen Konservativen und Timmermans - Platzen die EU-Umweltpläne?
-
Gute und schlechte Landwirtschaft?
Evangelischer Kirchentag tischt vegetarisch und Öko auf - Bauern sind verärgert
-
Haushaltsdebatte
GAK und landwirtschaftliche Unfallversicherung: Bund spart laut Rukwied an der falschen Stelle