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EU-Kommission rügt Zeitaufschub bei der Düngeverordnung

Der Zeitaufschub, den Deutschland sich zur Verschärfung der Düngeverordnung genommen hat, geht bisher nicht auf. In einem Brief an die Bundesregierung macht die EU-Kommission Druck auf einen baldigen Regierungsentwurf. Die Bundesregierung antwortet darauf, dass sie den Zeitplan bis 2020 schaffen wird.

Lesezeit: 4 Minuten

Die EU-Kommission ist nicht einverstanden mit der Zeit, die sich die Bundesregierung seit März genommen hat, um die Nachschärfung der Düngeverordnung zu verhandeln. Dies geht aus einem Brief der Kommission an das Agrar- und das Umweltministerium in Berlin hervor, der top agrar vorliegt. Darin fordert die Kommission die Bundesregierung auf, „die getroffenen Vereinbarungen einzuhalten und diese umzusetzen, einschließlich eines umfassenden von der Regierung genehmigten Entwurfs einer Gesetzgebung“. Andernfalls sei die Kommission verpflichtet „rechtliche Schritte umzusetzen“, heißt es in dem Brief, der am 15. Mai versendet wurde, weiter.

Kommission drängt auf Regeln zu Sperrfristen und Hanglagen

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In dem Brief geht die Kommission auf das letzte Treffen der Staatssekretäre aus dem Landwirtschafts- und dem Umweltministerium mit der Kommission zur Düngeverordnung Mitte April ein. Darin habe Deutschland eingewilligt, die verbleibenden Punkte zu klären und zu prüfen, wie das Verfahren beschleunigt werden könne. Seitdem habe die Kommission „noch keine konkreten Vorschläge erhalten“, heißt es in dem Brief weiter. Konkret fordert die Kommission in dem Brief erneut weitergehende Sperrfristen und Regelungen zur Anwendung von Düngemitteln an Hängen.

Bundesregierung verteidigt ihre Verhandlungsstrategie

Das Schreiben gibt dem Bund Länder Treffen zur Düngeverordnung an diesem Mittwoch in Berlin weitere Brisanz. Die Bundesregierung sieht sich allerdings damit noch im Zeitplan. In ihrem Antwortschreiben an die Kommission, das top agrar ebenfalls vorliegt, unterstreicht sie, dass es in Deutschland seit dem April Treffen in Brüssel sehr wohl Verhandlungen geben habe. Zu den Sperrzeiten für die Düngung auf Grünland und die Ausbringung von Düngemitteln auf stark geneigten Flächen, bereite die Bundesregierung derzeit eine Stellungnahme vor, heißt es in dem Antwortschreiben vom 20. Mai.

Flexiblere Auslegung des 20% Abschlags möglich

Als Alternative für den umstrittenen pauschalen Abschlag von 20% bei der Düngung in den roten, mit Nitrat belasteten Gebieten wolle Landwirtschaftsministerin Klöckner mit den Ländern in der Besprechung an diesem Mittwoch „tragfähige und zielorientierte Lösungsvorschläge“ finden, stellt die Bundesregierung in Aussicht. Zu Beginn der Woche war bekannt geworden, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium den 20%-Abschlag nicht mehr schlagbezogen, sondern im Durchschnitt der Flächen eines Betriebes ansetzen will. Außerdem könnte es Ausnahmen von dem Abschlag für extensiv wirtschaftende Betriebe und für Grünland geben. Erleichterungen für die Landwirte könnte es auch beim bislang vorgesehenen Verbot der Herbstdüngung bei Winterraps und bei Zwischenfrüchten in den roten Gebieten geben.

Datum für Inkrafttreten der Neuerungen im Frühling 2020 bleibt

Auch hinsichtlich des Zeitplans für die Verschärfung der Düngeverordnung ist der Briefwechsel deutlich. Anfang Juni will Deutschland seine Maßnahmen nach Brüssel melden. Dafür beabsichtige Klöckner nach Brüssel zu reisen und diese in einem persönlichen Gespräch mit dem EU-Umweltkommissar zu erläutern. Ein Ergebnis des Verfahrens könne bis März 2020 erreicht werden, bietet die Bundesregierung an. Bis zum Inkrafttreten der Verschärfung muss in Deutschland sowohl ein Kabinettsbeschluss der Bundesregierung sowie ein Bundesratsverfahren, in dem die Länder sich noch einbringen können, durchlaufen sein. Als Datum für ein Inkrafttreten der neuen Düngeverordnung hatte bisher immer der Mai 2020 gegolten. Das sind genau 24 Monate nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes von 2018, als Deutschland wegen Verletzung der EU-Nitratrichtlinie verurteilt worden war.

Verschärfung wird seit Januar verhandelt

Ende Januar 2019 hatte die Bundesregierung als Reaktion auf das EuGH Urteil eine weitere Verschärfung der Düngeverordnung angekündigt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen stießen auf großen Wiederstand in der Landwirtschaft und auch in Teilen der Bundesländer. Kern der Neuerungen ist der Übergang zu einer flächenscharfen Düngung nach Düngebedarfsermittlungswerten und die Streichung des bisher gültigen Nährstoffvergleichs samt einem Kontrollwert von 60 kg N pro ha. Für die roten Gebiete sollten ursprünglich vier neue Maßnahmen verpflichtend werden. Eine Stickstoffdüngung von 20 Prozent unter Düngebedarf, ein verpflichtender Zwischenfruchtanbau vor Sommerkulturen, ein Verbot der Herbstdüngung bei Winterraps, Wintergerste und Zwischenfrüchten ohne Futternutzung und eine schlagbezogene Obergrenze von 170 kg Stickstoff je Hektar und Jahr für Gülle und andere Wirtschaftsdünger.

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