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Zinsen: 200.000 € zu viel gezahlt?

Vermuten Sie, dass Ihnen die Bank zu hohe Zinsen für Überziehungen berechnet hat, lohnt es sich, Rückforderungen zu stellen. Das zeigt ein aktuelles Urteil.

Lesezeit: 3 Minuten

Haben Sie mit Ihrer Bank einen variablen Zinssatz für Ihren Kontokorrentkredit vereinbart, sollten Sie besser prüfen, ob die Bank nicht in den vergangen Jahren zu viele Zinsen berechnet hat. Wie sehr sich das lohnen kann, zeigt ein Fall am Landgericht Münster (Az.: 21 O 127/16). Dort bekam ein Gebrauchtwagenhändler Recht, dessen Bank ihm über 25 Jahre zu viele Zinsen berechnet hatte und ihm so bis zu 200 000 € schuldet.

Der Hintergrund: 1991 vereinbarte der Händler ein Kontokorrentkonto mit einem Kreditrahmen von 50 000 DM für anfangs 11,75 % Zinsen/Jahr und zusätzliche 4 % bei Überziehung. Der Zinssatz sollte sich in Abhängigkeit von dem Zinssatz ändern, zu dem sich die Bank refinanziert. Der Kunde nahm den Kontokorrent-Kredit regelmäßig in Anspruch und überzog teils den vereinbarten Kreditrahmen. Dafür senkte die Bank den Zinssatz über die Jahre zwar mehrfach – aber nicht ausreichend, so die Richter. Schließlich seien die Refinanzierungskosten der Bank noch stärker gesunken. Daher müsse sie das Konto mit angepassten Zinssätzen neu berechnen und sich an einem nachvollziehbaren konkreten Referenzzinssatz orientieren. Wenn dieser sich um mindestens 0,25 %-Punkte ändere, müsse eine entsprechende Anpassung des variablen Zinssatzes erfolgen.

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Ein Gutachter bezifferte die Erstattungen auf 108 000 €, sowie weitere 89 000 € als Nutzungsentschädigung zuzüglich Zinsen. Die Ansprüche seien nicht verjährt, da das Konto noch immer läuft, so die Richter. Die Bank legte Berufung ein. Jetzt muss das Oberlandesgericht Hamm entscheiden (Az.: 31 U 140/19). Es ist aber davon auszugehen, dass der Kläger im Grundsatz recht bekommt.

Schon der BGH urteilte 2009 (z. B. Az.: XI ZR 55/08), dass bei Änderungen der Zinssätze das „Äquivalenzverhältnis“ zu wahren sei. D. h.: Banken müssen Ersparnisse durch Referenzzinssenkungen vollständig an ihre Kunden weitergeben. Zu dieser Einschätzung kommt auch Anwältin Ingrid Kühnau, Köln: „Ich bin aber gespannt, ob das OLG die Verjährungsfrage genauso sieht.“

Tipp: Zwischen 2008 und 2016 ist der Einkaufszins der Banken um rund 5 %-Punkte abgestürzt. Haben Sie einen variablen Zinssatz vereinbart, Ihre Überziehungszinsen sind aber nicht gesunken, sollten Sie das Gespräch mit Ihrer Bank suchen. Mauert diese, schalten Sie einen Rechtsanwalt oder Kontenprüfer ein. Ziehen Sie eine Klage aber erst in Betracht, wenn Sie wirklich sicher sind, rät Anwältin Kühnau. Schließlich setzen Sie die gute Handelsbeziehung zu Ihrer Bank aufs Spiel. Und: Auch Anwalt und Kontenprüfer sind teuer – der Schaden durch Falschabrechnungen muss deutlich höher sein, damit es sich lohnt

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