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Zu viele Fehler bei den EU-Agrarausgaben

Der Europäische Rechnungshof (EuRH) hat erneut übermäßig viele Unregelmäßigkeiten bei der Verwendung von EU-Agrargeldern gefunden. Wie aus dem EuRH-Jahresbericht für 2014 hervorgeht, wurde die zulässige Fehlerquote sowohl im Bereich Direktzahlungen und Marktmaßnahmen als auch in der ländlichen Entwicklung überschritten

Lesezeit: 2 Minuten

Der Europäische Rechnungshof (EuRH) hat erneut übermäßig viele Unregelmäßigkeiten bei der Verwendung von EU-Agrargeldern gefunden. Wie aus dem EuRH-Jahresbericht für 2014 hervorgeht, wurde die zulässige Fehlerquote sowohl im Bereich Direktzahlungen und Marktmaßnahmen als auch in der ländlichen Entwicklung überschritten. Sie lag für die Erste Säule bei 2,9 % und für die Zweite Säule gemeinsam mit der Umwelt-, Klima- und Fischereipolitik bei 6,2 %. Maximal 2 % sollten es nach Einschätzung der EuRH-Prüfer sein.


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Festgestellt wurden vom Rechnungshof beispielsweise überhöhte Flächenangaben in den Direktzahlungsanträgen, die Nichteinhaltung von Verpflichtungen im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen sowie der Aufbau von Scheinfirmen zum Abgreifen von Fördergeldern durch eigentlich nicht beihilfefähige Unternehmen. Nach Ansicht der Buchprüfer hätte ein nicht unerheblicher Teil der Fehler durch geeignete Kontrollen vermieden werden können.


Wie der EuRH allerdings auch einräumt, war die Fehlerquote im Jahresvergleich rückläufig: 2013 lag sie für die Erste Säule noch bei 3,6 % sowie im Bereich ländlicher Raum, Umwelt und Fischerei bei 7,0 %. Der EuRH kritisiert indes nicht nur die Verwendung der Agrargelder, sondern der EU-Mittel insgesamt und fordert einen völlig neuen Ansatz für die Verwaltung von Investitionen und Ausgaben.


EuRH-Präsident Vitor Manuel da Silva Caldeira rief anlässlich der Vorstellung des Berichts dazu auf, den EU-Haushalt besser an die langfristigen strategischen Prioritäten anzupassen und gleichzeitig für mehr Flexibilität im Krisenfall zu sorgen. Ferner mahnte er eine höhere Ergebnisorientierung an. Die vom Hof insgesamt geschätzte Fehlerquote über alle Haushaltsausgaben hinweg betrug 4,4 %; das ist ein Rückgang um 0,1 Prozentpunkte gegenüber 2013.


Der EuRH betonte, diese Quote sei kein Maß für Betrug, Ineffizienz oder Verschwendung. Vielmehr handle es sich um eine Schätzung der Mittel, die nicht hätten ausgezahlt werden dürfen, weil sie nicht vollständig im Einklang mit den EU-Vorschriften verwendet worden seien. Die höchsten Fehlerquoten wurden wie in den vorangegangen Jahren für die Strukturfonds ermittelt, diesmal 5,6 % beziehungsweise 5,7 %. Bei lediglich 0,5 % lag die Quote innerhalb der Rubrik „Verwaltung“.

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