Nutzen Sie Zahlungsansprüche für die EU-Betriebsprämie zwei Jahre nicht, werden diese Ihrem Betrieb entzogen. Wer also 2015 die neuen ZA bekommen hat und diese 2016 und 2017 nicht nutzt, verliert sie. Bis zum 15. Mai können Sie übrige ZA aber noch verpachten bzw. verkaufen. Das ist möglich über die Datenbank zi-daten.
Nutzen Sie Zahlungsansprüche für die EU-Betriebsprämie zwei Jahre nicht, werden diese Ihrem Betrieb entzogen. Wer also 2015 die neuen ZA bekommen hat und diese 2016 und 2017 nicht nutzt, verliert sie. Bis zum 15. Mai können Sie übrige ZA aber noch verpachten bzw. verkaufen. Das ist möglich über die Datenbank zi-daten.de
Wie Sie grundsätzlich vorgehen, beschreibt folgender top agrar-Beitrag aus der Ausgabe 5/2016 (Login erforderlich):
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