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Zu wenig Einzahler: Beitrag der Alterssicherung steigt auf 437 €

Das Bundeslandwirtschaftsministerium rechnet bis 2031 mit einer jährlichen Abnahme der Beitragszahler in der Rentenversicherung der Landwirte um 3 %. Das hat Folgen für den Beitrag.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Zahl der Beitragszahler in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) wird weiter spürbar abnehmen. Wie aus dem vergangene Woche vom Kabinett beschlossenen Lagebericht über die AdL 2021 hervorgeht, rechnet die Bundesregierung bis 2031 mit einem Rückgang von jeweils rund 3 % im Jahr.

Zum Stichtag 30. Juni 2021 gab es noch rund 171.000 Beitragszahler. Diese Zahl wird bis Ende 2031 auf schätzungsweise knapp 127.000 sinken. Die monatlichen Beiträge in der AdL steigen den Berechnungen zufolge im Westen von derzeit 258 € bis 2025 auf 319 € und anschließend bis 2031 auf 437 €. Für Ostdeutschland erwartet die Bundesregierung einen Anstieg der Monatsbeiträge von derzeit 245 € auf 319 € im Jahr 2025. Ab dann ist der Alterskassenbeitrag zwischen Ost und West gleich.

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Im gleichen Zeitraum steigen auch die Beitragszuschüsse. Weiter abnehmen wird der Bundesregierung zufolge auch der seit Jahren rückläufige Rentenbestand. Trotzdem steigen die Rentenausgaben laut dem Lagebericht bis 2031 an. Diese unterschiedliche Entwicklung ist auf die künftigen Rentenanpassungen zurückzuführen, deren Höhe aus der gesetzlichen Rentenversicherung übernommen wird.

Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner wies darauf hin, dass der Bund den Unterschiedsbetrag zwischen den Einnahmen und den Ausgaben der AdL ausgleiche. Damit werde verhindert, dass die finanziellen Folgen des Strukturwandels die Beitragszahler überforderten. Gleichzeitig werde sichergestellt, dass die Rentner in der AdL an der Entwicklung der Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung teilhaben.

Klöckner betonte, dass es in der zu Ende gegangenen Legislaturperiode wichtige Neuerungen in der AdL gegeben habe. So seien die Einkommensgrenzen für einen Anspruch auf einen Beitragszuschuss spürbar angehoben und dynamisch ausgestaltet worden. Damit sei der Kreis der Anspruchsberechtigten für einen solchen Zuschuss deutlich erweitert worden.

Als weitere wichtige Neuerung nannte Klöckner die Ende 2018 vom Bundestag beschlossene Abschaffung der Hofabgabeverpflichtung als Voraussetzung für den Bezug einer Altersrente. Damit könnten die Berechtigten nunmehr auch dann eine Rente beziehen, wenn sie ihr landwirtschaftliches Unternehmen weiter bewirtschafteten. „Die Anpassungen waren mir ein besonderes Anliegen, für das ich mich mit unserem Ministerium eingesetzt habe“, sagte Klöckner. Davon profitierten vor allem Landwirte mit geringem Einkommen.

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