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Zukunft der Agrarzahlungen: Was plant Klöckner jetzt?

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) äußert sich ambivalent zu den Kommissionsvorschlägen für die Agrarzahlungen ab 2020. Widerstand kündigt sie bei der verpflichtenden Kappung ab 100.00 € an. Außerdem mahnt sie einen weiteren Bürokratieabbau an.

Lesezeit: 3 Minuten

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) äußert sich ambivalent zu den Kommissionsvorschlägen für die Agrarzahlungen ab 2020. Widerstand kündigt sie bei der verpflichtenden Kappung ab 100.00 € an. Außerdem mahnt sie einen weiteren Bürokratieabbau an.


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„In den Vorschlägen gibt es Licht und Schatten“, sagte Klöckner am Freitag diplomatisch in einer ersten Reaktion auf die Vorschläge von EU-Agrarkommissar Phil Hogan zu den Agrarzahlungen ab 2020. Wie die Kommission sehe auch sie die Direktzahlungen als wesentliches Element der Einkommenssicherung der landwirtschaftlichen Betriebe an. Außerdem begrüße sie das Ziel der Kommission, Umwelt- und Klimaleistungen der Landwirtschaft noch stärker zu fördern als bisher. Ihr sei bei der EU-Agrarreform allerdings wichtig, dass die Landwirte spürbar von Bürokratie entlastet würden. „Das sehe ich in den Vorschlägen der Kommission noch nicht“, sagte Klöckner.


Was wird aus dem Greening?


Unklar bleibt auch nach den Vorschlägen von Hogan, wie die Umweltanforderungen an die Landwirtschaft, das bisherige Cross-Compliance und das Greening künftig aussehen werden. „Ich begrüße, dass die Zahlungen für Umweltleistungen nicht mehr im sogenannten ‚Greening‘ geregelt werden sollen. Die Greening-Umweltleistungen fallen aber nicht weg“, sagte Klöckner dazu. Sie wies darauf hin, dass nach Lesart des BMEL die Direktzahlungen deutlich umfassender an die Umweltleistungen gebunden werden als bisher. „Hier sehe ich einige praxisuntaugliche Probleme und Aspekte für unsere Landwirte“, sagte Klöckner.


Wie setzt Deutschland die Kappung ab 100.000 € um?


Als einen zentralen Baustein der Reform bezeichnete Klöckner die Flexibilisierung der Umverteilungsprämie. „Das entspricht auch meinem Ziel, kleinere und mittlere Betriebe besser zu fördern“, sagte sie. Widerstand kündigte sie aber bei der geplanten Kappung der Direktzahlungen bei 100.000 € an. „Anders als die Kommission sehen wir aber eine verpflichtende Kappung der Zahlungen bei 100 000 Euro nicht als geeignetes Instrument an. Ich kann mir kaum vorstellen, dass wir hier ohne Änderungen mitgehen können“, sagte Klöckner. Die Anwendung der Kappung sollte den Mitgliedstaaten freigestellt sein, genauso wie die Anrechnung der Lohnkosten, forderte sie. Ob eine Degression der Direktzahlungen ein geeignetes Mittel sei, wolle sie noch prüfen. „Denn große Unternehmen haben im Vergleich zu kleineren Unternehmen Kostenvorteile bei der Produktion“, ergänzte sie.


Wird es nochmal eine Kopplung der Zahlungen geben?


Ablehnend äußerte sich Klöckner außerdem zu der weiterhin möglichen Kopplung von Zahlungen an Produktionsrichtungen. Sie trete für eine Rückführung der gekoppelten Stützung, insbesondere beim Ackerbau ein, sagte sie. Es sei unbefriedigend, dass die Kommission das in ihrem Vorschlag nicht aufgreife.


Wozu führt die größere Mitsprache der Mitgliedstaaten?


Bei den Zahlungen für Agrarprogramme und den Ländlichen Raum in der Zweiten Säule erwartet das BMEL laut Klöckner, dass das neue Umsetzungsmodell dem Subsidiaritätsprinzip besser als heute Rechnung trägt. Sie bewertete positiv, dass die Mitgliedstaaten bei den Bedingungen mehr Mitspracherechte bekommen sollen. In Deutschland regeln das vor allem die Bundesländer. „Das trägt auch den unterschiedlichen Bedürfnissen und Strukturen in den Mitgliedstaaten Rechnung“, wertete Klöckner.

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