Wegen der Dürre haben viele Landwirte bereits vor dem Bilanzstichtag (30.6.2018) mit der Ernte begonnen. In diesem Fall müssen sie im Wirtschaftsjahr 2017/2018 zwei Ernten verbuchen, was mit einer höheren Steuerlast verbunden ist.
Im Wirtschaftsjahr 2018/2019 würde dagegen eine Ernte fehlen. Der Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e.V. (HLBS) hat sich daher an das Bundesfinanz- und Bundeslandwirtschaftsministerium gewandt, um auf dieses Problem aufmerksam zu machen.
Der HLBS schlägt vor, dass die Landwirte, die durch die verfrühte Ernte erzielten Einnahmen einmalig in eine Rücklage einzahlen, die sie dann im Wirtschaftsjahr 2018/2019 gewinnerhöhend auflösen. Ob es dazu kommt, ist derzeit noch unklar.