Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

News

Zweifel an der Stoffstrombilanz für alle

Die endgültige Verabschiedung der Stoffstrombilanzverordnung könnte im Bundesrat doch noch kompliziert werden. Die grünen Länder pochen weiter auf Änderungen. Zweifel an der Pflicht zur Stoffstrombilanz für alle Betriebe ab 2023 melden indes Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen an.

Lesezeit: 2 Minuten

Die endgültige Verabschiedung der Stoffstrombilanzverordnung könnte im Bundesrat doch noch kompliziert werden. Die grünen Länder pochen weiter auf Änderungen. Zweifel an der Pflicht zur Stoffstrombilanz für alle Betriebe ab 2023 melden indes Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen an.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Im Vorfeld der entscheidenden Bundesratssitzung am 22. September bleibt weiter unklar, ob und wie die Stoffstrombilanzverordnung bis Ende des Jahres in Kraft tritt. Denn die Länder beharren weiter auf Änderungen in der Verordnung und wollen diese nicht unverändert durchwinken. In dieser Woche hat der Agrarausschuss des Bundesrates eine Zustimmung zur Verordnung nur bei Änderungen empfohlen.


Die grün geführten Landwirtschaftsministerien gingen davon aus, dass für ihre Änderungswünsche noch eine Lösung gefunden werde, heißt es dazu im niedersächsischen Agrarministerium gegenüber top agrar. Diese müsste das Bundeslandwirtschaftsministerium noch bis Ende des Jahres einarbeiten, damit die Verordnung rechtzeitig zur bereits beschlossenen Einführung der Stoffstrombilanz für viehstarke Betriebe ab Januar 2018 gilt. Klappt dies nicht, können die Länder eigene Vorschriften erlassen, nach denen die Stoffstrombilanz anzufertigen ist.


Zweifel daran, ob die Pflicht zur Stoffstrombilanz ab dem Jahr 2023 auf alle Betriebe ausgeweitet wird, streuen außerdem Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. In einem gemeinsamen Antrag bitten sie die Bundesregierung alle Rechtstexte, die für die Stoffstrombilanz maßgeblich sind, bis zum 31. Dezember 2021 zu überprüfen. Dabei sollen „die abschätzbaren Auswirkungen auf solche Betriebe, die erst ab 2023 erfasst werden“ besonders berücksichtigt werden, heißt es in der Entschließung, die top agrar vorliegt. Begründen tun die beiden CDU-geführten Landwirtschaftsministerien dies damit, dass die Bilanz für bäuerliche Familienbetriebe und Kleinbetriebe nicht zumutbar sei. Sollte der Bundesrat der Argumentation von Baden-Württemberg und NRW folgen, bliebe ein Hintertürchen offen, welches die Ausweitung der Stoffstrombilanz auf alle Betriebe im Jahr 2023 in Frage stellen würde.


Die Stoffstrombilanzverordnung liefert den Landwirten die Details, die sie für die anzufertigende Stoffstrombilanz brauchen. Der Beschluss für die Einführung einer Stoffstrombilanz ist bereits im Düngegesetz, dem Bundestag und Bundesrat im Frühling 2017 zugestimmt haben, gefallen. Danach müssen ab dem 1.1.2018 viehstarke Betriebe mit mehr als 50 GV oder mit mehr als 30 ha bei einer Tierdichte von mehr als 2,5 GV/ha Stoffstrombilanzen erstellen. Ab 2023 wird die Bilanz danach für alle Betriebe ab 20 ha oder mit mehr als 50 GV verpflichtend.

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.