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Abrechnungen: So finden Sie die Tricksereien

Lesezeit: 4 Minuten

Viele Getreide- und Rapsabrechnungen sind nicht ganz sauber. Der top agrar-Check hat die Tricks der Abnehmer aufgedeckt. Auf sechs Punkte sollten Sie besonders achten.


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Wie die Abnehmer Ihres Getreides oder Rapses tricksen und den tatsächlichen Auszahlungspreis unterm Strich „rasieren“, haben wir in der top agrar-Ausgabe 2/2018 (Seite 110) gezeigt.


Unsere Service-Aktion „Abrechnungs-Kontrolle“ brachte ungerechtfertigte Gewichts- und Qualitätsabzüge, zu hohe Reinigungs-, Trocknungs- und Lagerkosten ans Tageslicht und zeigte vor allem eines: Kaum eine Abrechnung ist wirklich absolut korrekt. Dass am Ende gleich mehrere hundert Euro fehlen, ist natürlich eine Ausnahme – die aber vorkommt. Unterm Strich bleibt in fast allen überprüften Einsendungen am Ende weniger übrig, als den Landwirten eigentlich zusteht.


Daher haben wir auf den folgenden Seiten zusammengefasst, was die Positionen in der Getreideabrechnungen bedeuten, wie Sie diese überprüfen können und was Sie noch für eine fehlerfreie Abrechung Ihrer Ernte tun können. Vor allem die folgenden sechs Punkte sollten Sie unbedingt kontrollieren:


1.Zahlungsziel


Das Valuta-Datum gibt an, bis wann Ihr Abnehmer zahlt. Häufig nehmen sich die Käufer lange Fristen dafür heraus. Wenn zwischen Lieferung und Zahlung mehrere Monate liegen, sollten Sie auf eine schnellere Überweisung pochen. Schließlich entgehen Ihnen Zinserlöse, während der Händler sein Konto schont.


2.Grundpreis


Diesen Preis sollten Sie vor der Lieferung Ihrer Ernte ausgehandelt oder in einem Vorvertrag festgeschrieben haben. Hinzu kommen noch mögliche Zuschläge, z.B. für Qualität und Unterfeuchte. Kosten für die Trocknung und Analysen werden abgezogen. Die Umsatzsteuer kommt ganz am Ende hinzu.


3.Qualitätskennzahlen


Die Qualitätsparameter (z.B. Hektoliter-Gewicht, Fallzahl, Sedimentationswert, Proteingehalt) werden von Erfassern und Verarbeitern teils höher angesetzt als regional üblich. Bei der Vergütung stellen Sie dann Abzüge für die Unterschreitung in Rechnung. Preisabzüge für Mindernaturalgewicht sind aber besonders bei Futtergetreide eigentlich ungerechtfertigt, denn ein niedriges Gewicht bedeutet nicht unbedingt eine schlechtere Qualität. Bei A-Weizen sind folgende Mindestwerte üblich:


  • 13% Protein,
  • 40 ml Sedi,
  • 220 bis 230 sec. Fallzahl
  • 76 bis 77 kg/hl Gewicht.


Für B-Weizen gelten normalerweise mindestens:


  • 12% Protein,
  • 30 ml Sedi,
  • 200 bis 220 sec. Fallzahl und
  • 76 kg/hl Gewicht.


4.Trocknung


Die abgebildete Abrechnung war 2017 fast schon eine Ausnahme: Der angelieferte Weizen war mit gut 12% sehr trocken. In vielen anderen Abrechnungen sind:


  • Trocknungskosten,
  • Basisfeuchte und
  • Schwundfaktoren


oft Anlass für Streit. Zwar entsteht dieser oft aus Unkenntnis, allerdings tun sich viele Abnehmer damit schwer, ihre Trocknungskostentabellen zu veröffentlichen. Wenn dann auch für geringe Überfeuchten bis zu 2 €/dt berechnet werden, ist der Ärger aber da. Übrigens zurecht, denn mit den tatsächlichen Kosten hat das nichts zu tun, zumal Öl und Gas im vergangenen Jahr kaum teurer waren als zuvor.


Lassen Sie sich die Tabellen zeigen und informieren Sie sich auch über die angesetzte Basisfeuchte! Für Brotgetreide liegt diese meist bei 14,5%, immer öfter aber auch bei 14%. Futtergetreide sollte auf Basis 15% abgerechnet werden. Fragen Sie auch nach den angewendeten Schwundfaktoren. Bis 15,5% reicht der Faktor 1,2 bei Weizen, Triticale sowie Roggen, (Gerste und Hafer 1,3), um den Gewichtsverlust bei der Trocknung herauszurechnen. Erst ab 19% Feuchte wären Faktoren von 1,4 bzw 1,5 gerechtfertigt. Kommen sie darunter zur Anwendung, sollten Sie Einspruch erheben, schließlich bezahlt der Abnehmer weniger Getreide, als er von Ihnen erhalten hat.


5.Besatz, Ausputz


An der Besatzhöhe, also den Gewichtsanteil, der durch die Reinigung abgezogen wird, sollen schon langjährige Handelsbeziehungen zerbrochen sein. Fakt ist: Sauber gedroschenes Getreide enthält selten mehr als 1% Besatz (auch Schwarzbesatz, Windabgang, Aspiration, Reinigungsverlust genannt). 2% sollten Erfasser abzugsfrei akzeptieren. Vorsicht: Wenn alle gelieferten Partien einheitlich 2% Besatz enthalten, wurde vermutlich gar keine Analyse gemacht. Aufpassen sollten Sie auch, dass Kornbesatz, Schmachtgetreide oder Fremdgetreide angemessen, d.h. zum Futterwert, vergütet werden. Noch genauer nachfragen sollten Sie bei Mehrfachabzügen, z.B. wenn zusätzlich zum Besatz noch Gewicht für Staub oder andere Reinigungsabfälle abgezogen wird.


6.Hygiene, Wiegen


Speziell in der Südhälfte von Deutschland sind Erfasser kreativ, was weitere Abzugsposten betrifft. Dort fallen schon mal Kosten für Hygienemaßnahmen und Staubentsorgung (nachdem bereits Gewicht dafür abgezogen wurde) an, oder das Wiegen wird pauschal mit 5 € pro Partie berechnet. Solche Posten sollten Sie nicht akzeptieren. Probe- und Analysekosten sollten nicht aus dem Rahmen fallen und nur einmal pro Partie berechnet werden.

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